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Förderung BIS / Land Bremen

Investitionsförderung

Landesinvestitionsförderprogramm - LIP Bremen

Förderziel

Für Vorhaben der gewerblichen Wirtschaft in Bremerhaven werden vorrangig Investitionsdarlehen im Rahmen des von der EU, der Bundesrepublik Deutschland und dem Land Bremen finanzierten Landesinvestitionsförderprogramms gewährt. Für besonders bedeutende Vorhaben können ggf. auch Zuschüsse gewährt werden. Ziel ist es, die Unternehmen bei Investitionen im Rahmen der Gründung, Erweiterung oder Umstrukturierung zu unterstützen. Besonderer Wert wird dabei auf die Schaffung und Sicherung von wettbewerbsfähigen und qualifizierten Dauerarbeitsplätzen (DAP) gelegt.

Einen Bonus können Antragsteller für die Schaffung zusätzlicher Frauenarbeitsplätze und für zusätzliche Ausbildungsplätze erhalten.

Antragsberechtigte

  • Produktionsbetriebe
  • Ausgewählte Dienstleistungsbetriebe
  • Handwerksbetriebe
  • Existenzgründer/-innen
  • Gefördert werden Unternehmen die

den sog. Primäreffekt erfüllen, d.h. über 50% des Umsatzes überregional erwirtschaften oder
die Investitionsmaßnahmen in einem Gewerbe- oder Industriegebiet durchführen (gilt nur für KMU).

Förderfähige Maßnahmen

  • Errichtung neuer und Erweiterung bestehender Betriebsstätten
  • Übernahme stillgelegter oder durch Stilllegung bedrohter Betriebsstätten
  • Investitionsmaßnahmen an besonderen Standorten
  • Investitionsmaßnahmen bei geregelter Unternehmensnachfolge
  • Diversifizierung der Produktion einer Betriebsstätte in neue, zusätzliche Produkte
  • rundlegende Änderung des Gesamtproduktionsverfahrens einer bestehenden Betriebsstätte

Nicht gefördert werden:

  • Mehrwertsteuer/ Finanzierungskosten
  • Ersatzbeschaffungen
  • Fahrzeuge( z.B. PKW, LKW)
  • I.d.R. gebrauchte Wirtschaftsgüter
  • Geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG)
  • Firmenwerte
  • Patente, Lizenzen
  • geleaste oder gemietete Wirtschaftsgüter (Ausnahme: Mietkauf oder Betriebsaufspaltung bzw. Mitunternehmerschaft)

Art und Höhe der Förderung

Gewährt werden vorrangig Förderdarlehen, unter Einbeziehung der Bremer Aufbau-Bank GmbH. Deren Laufzeit beträgt i.d.R. höchstens 10 Jahre bei max. 2 Tilgungsfreijahren. Die Darlehensverzinsung ist Vorhabensabhängig und enthält eine angemessene Zinsverbilligung. Das Darlehen ist auf max. 50% der förderfähigen Kosten begrenzt.

Für besonders bedeutende Vorhaben können ggf. auch Zuschüsse gewährt werden.

Der Subventionswert (Zinsvorteil und/oder Zuschuss) kann zwischen 7,5% und 30% der förderfähigen Investitionen des Sachanlagevermögens bzw. der Bemessungsgrundlage betragen.

Hinweise

Investitionsbeginn erst nach Antragstellung und Genehmigung!

Der Investitionszeitraum darf grundsätzlich maximal 36 Monate betragen.

Ein Vorhaben ist förderfähig, wenn der Investitionsbetrag bezogen auf ein Jahr, die in den letzten drei Jahren durchschnittlich verdienten Abschreibungen um mind. 50% übersteigt oder die Zahl der Dauerarbeitsplätze um 10% (mindestens jedoch 1 DAP) erhöht wird.
Die Zweckbindung der geförderten Wirtschaftsgüter und Arbeitsplätze beträgt 5 Jahre.

Der o.g. Text fasst die Bestimmungen der maßgeblichen Verordnungen und Fördergrundsätze stark verkürzt zusammen. Es empfiehlt sich unbedingt ein ausführliches Beratungsgespräch.

Ein Anspruch des Antragstellers auf Gewährung einer Zuwendung besteht nicht.

Kontakt

Bereichsleiterin Wirtschaftsförderung
Dr. Jennifer Schweiger

Tel: (0471) 9 46 46-640
Fax: (0471) 9 46 46-690

E-Mail:
schweiger@bis-bremerhaven.de

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Europäischer Meeres-, Aquakultur- und Fischereifond (EMFAF)

Förderziel

Generelles Ziel des Europäischen Meeres-, Fischerei- und Aquakulturfonds (EMFAF) der Europäischen Union ist die Förderung einer wettbewerbsfähigen, ökologisch nachhaltigen, rentablen und sozial verantwortungsvollen Fischerei und Aquakultur sowie die Unterstützung der Durchführung der Gemeinsamen Fischereipolitik (GFP).
Der EMFAF kann Sachanlageinvestitionen fördern, beispielsweise den Bau, die Erweiterung, die Ausrüstung und die Modernisierung von Unternehmen. Mit dem Vorhaben soll die Wettbewerbsfähigkeit und Wirtschaftlichkeit des fischwirtschaftlichen Unternehmens gesteigert und damit ein Beitrag zur Sicherung und Schaffung von Arbeitsplätzen geleistet werden. Dabei soll die Gleichstellung von Männern und Frauen gefördert werden.
Ziele des EMFAF im Bereich Verarbeitung und Vermarktung von Erzeugnissen der Fischerei und der Aquakultur sind dabei u.a.

  • die Einsparung von Energie;
  • die Verringerung von Umweltbelastungen;
  • die Verbesserung von Sicherheit, Hygiene, der Gesundheit und der Arbeitsbedingungen;
  • die Verarbeitung von Nebenerzeugnissen, die bei der Hauptverarbeitung anfallen.

Außerdem können Investitionen unterstützt werden die zu neuen oder verbesserten Erzeugnissen, neuen oder verbesserten Verfahren oder neuen oder verbesserten Systemen der Verwaltung oder Organisation führen.

Antragsberechtigte

Antragsberechtigt sind Kleinstunternehmen, kleine sowie mittlere Unternehmen (KMU) nach EU-Definition, aus den Bereichen Verarbeitung von oder Großhandel mit Erzeugnissen der Fischerei und der Aquakultur, die ihre Betriebsstätte in der Freien Hansestadt Bremen haben.

Förderfähige Maßnahmen

Grundsätzlich förderfähig sind der Bau, die Erweiterung, die Ausrüstung und die Modernisierung von Unternehmen.

Nicht gefördert werden u.a.

  • Ankauf eines Unternehmens
  • Neuanlagen, wenn dem Aus- oder Umbau vorhandener Anlagen oder dem Ankauf geeigneter  Gebäude der Vorzug zu geben ist
  • Rechtlich gebotene Maßnahmen
  • Investitionen auf Einzelhandelsstufe (außer Direktvermarktung)
  • Ersatzbeschaffungen und Reparaturen
  • Erwerb von Grundstücken
  • Wohnbauten nebst Zubehör
  • Eingebrachte Grundstücke, Gebäude, Einrichtungen und technische Anlagen
  • Eigenleistungen
  • Ankäufe von Kapazitäten, deren Einrichtung bereits öffentlich gefördert wurden
  • Kreditbeschaffungskosten, Pachten, Zinsen, Steuern, Abschreibungen
  • PKW und Vertriebsfahrzeuge
  • Kosten für Büroeinrichtungen
  • Geringwertige Wirtschaftsgüter bis 1.000,00 €
  • Kauf von Patenten, Lizenzen, Marken
  • Betriebskosten

Art und Höhe der Förderung

Der Gesamtzuschuss (EMFAF inkl. nationaler Kofinanzierung) kann bei Kleinstunternehmen sowie KMU bis zu 25 % der zuwendungsfähigen Aufwendungen (Investitionen des Sachanlagevermögens) betragen.

Hinweise

  • Der Investitionsbeginn darf grundsätzlich erst nach Bescheiderteilung erfolgen!
  • Der Investitionszeitraum beträgt maximal 3 Jahre; höchstens jedoch bis zum Laufzeitende des EMFAF-Programms.
  • Die Zweckbindung für Bauten und bauliche Anlagen beträgt 12 Jahre ab Fertigstellung, für technische Einrichtungen 5 Jahre ab Lieferung.
  • Das Vorhaben muss sich in das operationelle Programm EMFAF für Deutschland einordnen.
  • Der o.g. Text fasst die Bestimmungen der maßgeblichen EU-Verordnungen und nationalen Förderungsgrundsätze sowie des Gemeinschaftsprogramms stark verkürzt zusammen. Es empfiehlt sich daher unbedingt ein ausführliches Beratungsgespräch.
  • Ein Anspruch des Antragstellers auf Gewährung einer Zuwendung besteht nicht. Vielmehr entscheidet die BIS auf Basis der Rechtsgrundlagen im Rahmen ihres pflichtgemäßen Ermessens bei der Bewilligung und Auszahlung von Fördermitteln unter Berücksichtigung der jeweils verfügbaren Haushaltsmittel. Die BIS kann die Förderung aus gemeinschaftsrechtlichen, fischereipolitischen oder haushaltsmäßigen Gründen zeitweilig aussetzen oder beschränken.

Publizitätspflichten

Geförderte Unternehmen unterliegen besonderen Publizitätsvorschriften und müssen die Öffentlichkeit über die erhaltene Unterstützung aus dem EMFAF informieren.
Geförderte Unternehmen werden außerdem in ein öffentliches „Verzeichnis der Begünstigen“ (u.a. Nennung von Unternehmensnamen, Vorhaben und Zuschuss) aufgenommen. Die Veröffentlichung kann auch im Internet erfolgen.

Sprechen Sie uns an!

Kontakt

Umweltförderung / Investitionsförderung
Anna Lena Garms

Tel: 0471 - 94646-746
Fax: 0471-94646-690

E-Mail:
garms@bis-bremerhaven.de

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Förderrichtlinie EMFAF Dateigröße: 524 kB

Gefördert durch:

Innovationsförderung / Digitalisierung

Förderung von Digitalisierungsmaßnahmen öffentlicher Veranstaltungs- und Kulturstätten im Land Bremen (Bremen DIGITAL)

Wichtiger Hinweis

Ab dem 15. Juli 2022 können keine Anträge mehr gestellt werden.

 

Mit der Förderung von Maßnahmen zur Digitalisierung sollen öffentliche Veranstaltungs- und Kulturstätten im Land Bremen dabei unterstützt werden, sich pandemieresilient, nachhaltig und zukunftsfähig aufzustellen und neue Wachstumspotentiale für sich zu erschließen. Damit soll ein Beitrag zur Erhöhung des Digitalisierungsgrades von Veranstaltungsstätten und zur digitalen Transformation der bremischen Wirtschaft insgesamt geleistet werden.

Dieses Projekt wird als Teil der Reaktion der Union auf die COVID-19-Pandemie finanziert.

EFRE-Logo    Logo Zwei Städte, Ein Land

Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind Personengesellschaften, juristische Personen des privaten und des öffentlichen Rechts, Sondervermögen sowie nichtrechtsfähige Anstalten und Stiftungen die auf eine Vielzahl von Besucher:innen ausgerichtete öffentliche  Kultur- und Veranstaltungsstätten im Land Bremen betreiben.

Wie wird gefördert?

  • Die Höhe der Zuschussförderung beträgt bis zu 80% der zuwendungsfähigen Kosten
  • Die Vorhaben müssen spätestens bis zum 30.09.2023 abgeschlossen sein

Was wird gefördert?
Gefördert werden insbesondere:

  • Investitionen in digitale Systeme der Besucherlenkung und des Besucherscreenings
  • Investitionen in digitale Veranstaltungstechnik
  • Investitionen in digitale Technik zur Steigerung der Servicequalität und Informationssicherheit der Kassen- und Buchungssysteme
  • Investitionen in die Verbesserung digitaler Geschäftsmodelle und Prozesse
  • Investitionen in die Verbesserung der allgemeinen Veranstaltungssicherheit
  • Investitionen in Digitalisierungsmaßnahmen, die zu einer Verbesserung des Zugangs von Personen mit Behinderungen oder besonderen Bedürfnissen und der Barrierefreiheit führen

Weitere Informationen entnehmen Sie der Richtlinie zur Förderung von Digitalisierungsmaßnahmen für öffentlicher Veranstaltungs und Kulturstätten im Land Bremen.

Hinweise und Voraussetzungen
Das Vorhaben muss einen Beitrag leisten, um:

  • Die Wettbewerbs- und Leistungsfähigkeit öffentlicher Veranstaltungsstätten nachhaltig zu verbessern
  • Den öffentlichen Veranstaltungssektor auf zukünftige Krisen besser vorzubereiten
  • Insgesamt zur Transformation für digitale Wirtschaftsstrukturen im Land Bremen beizutragen
  • Die förderfähigen Ausgaben müssen mindestens 100.000,00 Euro betragen
  • Es werden nur Vorhaben gefördert, die zum Zeitpunkt der Bewilligung noch nicht begonnen wurde
  • Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht

Die Richtlinie zum Programm finden Sie hier.

Antragstellung:

Anträge sind an die Bewilligungsbehörde zu richten:

Bremer Aufbau-Bank GmbH
Domshof 14/15
28195 Bremen
Telefon: 0421/9600-415
Fax: 0421/9600-840
www.bab-bremen.de

 

FEI - Förderung von Forschungs- und Entwicklungsprojekten (FUE) und Durchführbarkeitsstudien

Förderziel

Mit der Förderung soll insbesondere die Innovationskraft kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU) des Landes unterstützt werden. Gefördert wird die Entwicklung innovativer Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen.


Gegenstand der Beihilfen sind:

  • FuE-Projekte, die Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft allein oder in Kooperation mit bremischen Forschungseinrichtungen durchführen
  • Durchführbarkeitsstudien.

Anftragsberechtigte

Unternehmen mit Sitz bzw. aktiver Betriebsstätte im Land Bremen die Forschung und Entwicklung betreiben sowie Forschungseinrichtungen als Kooperationspartner eines Unternehmens. Für Durchführbarkeitsstudien sind ausschließlich KMU antragsberechtigt.

 

Förderfähige Maßnahmen

  • die Entwicklung neuer Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen, die mit einem technischen und finanziellen Risiko 
      behaftet sind
  • die Bewertung und Analyse des Potenzials eines innovativen Vorhabens.

 
Förderfähige Kosten

  • Personalkosten
  • Kosten für FuE-Fremdleistsungen
  • Materialkosten (im Einzelfall über 500 €)
  • Kosten für Fertigungs- und Dienstleistungsaufträge an Dritte
  • Abschreibungen für Investitionen

 
Art und Höhe der Förderung

FuE
Vorrangig zinsverbilligte Darlehen können bis zu 100% der förderfähigen Kosten für ein FuE-Vorhaben abdecken, sofern der Beihilfewert die max. Beihilfeintensität (abh. von u.a. der Unternehmensgröße) nicht überschreitet. Die max. Höhe des Darlehens beträgt 500.000 €. Die Laufzeit sollte 6 Jahre nicht überschreiten.
In begründeten Fällen Zuschüsse. Nicht rückzahlbarer Zuschuss von 25 - 100% (100% nur für wiss. Einrichtungen) der förderfähigen Kosten, abhängig von der Unternehmensgröße und der Art des Vorhabens, maximal 100.000 € bei Einzelprojekten bzw. 200.000 € bei Verbundprojekten.
 
Durchführbarkeitsstudien
Nicht rückzahlbarer Zuschuss von bis zu 50% der förderfähigen Kosten. Der Zuschuss ist auf max. 50.000 € begrenzt.

 
Hinweise

Anträge auf Förderung müssen vor Projektbeginn (erste Auftragserteilung) bei der BIS Bremerhavener Gesellschaft für Investitionsförderung und Stadtentwicklung mbH eingereicht worden sein. Eine Zuwendung wird nicht gewährt, wenn zum Zeitpunkt der Bewilligung der Antragsteller seine Geschäftstätigkeit oder Zahlungen eingestellt hat und/oder eröffnet worden ist. Antragsunterlagen Anträge sind vor Beginn der Maßnahme unter Verwendung des entsprechenden Antragsformulars zu stellen.
 

Kontakt


Technologieförderung
Dr. rer. nat. Marc Bläsing

Tel: (0471) 9 46 46-605
Fax: (0471) 9 46 46-690

E-Mail:
blaesing@bis-bremerhaven.de

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231218_FEI Richtlinie Bremen Dez23 Dateigröße: 261 kB

Gefördert durch:

FEI - "Innovationsdienstleistungen" - Innovationsberatung und -unterstützung

Förderziel

Die Innovationskraft und Wettbewerbsfähigkeit der beratenen Unternehmen zu erhöhen.
Antragsberechtigte
Kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit Sitz bzw. Betriebsstätte im Land Bremen.
 

Förderfähige Maßnahmen

• Betriebsführungsberatung
• Marktforschung
• Technologietransfer
• Qualifizierung
• Nutzung von Laboratorien
• Technische Unterstützung
 

Art und Höhe der Förderung

Gefördert werden Dienstleistungen zur Vorbereitung und Durchführung von Produkt- oder Prozessinnovationen.
 
Nicht gefördert wird:
ein Vorhaben, das dem öffentlichen Interesse entgegensteht
ein Vorhaben, das bereits anderweitig bezuschusst wird
ein Vorhaben, das durch einen Dienstleistungserbringer durchgeführt wird, der mit dem Antragsteller wirtschaftlich, rechtlich oder personell verflochten ist
ein Vorhaben, welches vor Antragstellung bereits begonnen wurde.
 
Die Beihilfe wird von Form eines Zuschusses gewährt. Der Landeszuschuss je Antragsteller und Projekt beträgt bis zu 50% der förderfähigen Kosten (nur Fremdleistungen), max. EUR 20.000,00.
 

Hinweise

Anträge auf Förderung müssen vor Projektbeginn (erste Auftragserteilung) bei der BIS Bremerhavener Gesellschaft für Investitionsförderung und Stadtentwicklung mbH sein. Eine
Zuwendung wird nicht gewährt, wenn zum Zeitpunkt der Bewilligung der Antragsteller seine Geschäftstätigkeit oder Zahlungen eingestellt hat und/oder über das Vermögen des Antragstellers ein Insolvenzverfahren beantragt oder eröffnet worden ist. Antragsunterlagen Anträge sind vor Beginn der Maßnahme unter Verwendung des entsprechenden Antragsformulars zu stellen. Sie beinhalten eine Vorhabensbeschreibung, die Aussagen zur Zielstellung des Vorhabens, der Tätigkeit des Dienstleisters und zum Innovationsgewinn für das Unternehmen enthält.
 

Kontakt


Technologieförderung
Dr. rer. nat. Marc Bläsing

Tel: (0471) 9 46 46-605
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E-Mail:
blaesing@bis-bremerhaven.de

FEI - Beihilfen für Innovationscluster

Förderziel

Aufbau und Entwicklung von Clusterorganisationen

 

Antragsberechtigte

Juristische Einheiten im Land Bremen, die den Innovationscluster betreiben.
 

Förderfähige Maßnahmen

Investitionsbeihilfen: Beihilfefähig sind Kosten der Investition zum Auf- oder Ausbau des Innovationsclusters in materielle und immaterielle Vermögenswerte.
Betriebsbeihilfen: Beihilfefähig sind Kosten für Personal und Verwaltung (einschließlich Gemeinkosten) für die Betreuung des Innovationsclusters, für Werbemaßnahmen, für die Verwaltung der Einrichtungen des Innovationsclusters, die Organisation von Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen, Workshops und Konferenzen.
 

Art und Höhe der Förderung

Die Beihilfe wird in der Form von nicht rück-zahlbaren Zuschüssen von bis zu 50% der förderfähigen Kosten gewährt. Der Zuschuss ist auf max. 50.000 € begrenzt.
 

Hinweise

Anträge auf Förderung müssen vor Projektbeginn (erste Auftragserteilung) bei der BIS Bremerhavener Gesellschaft für Investitionsförderung und Stadtentwicklung mbH eingereicht worden sein. Eine Zuwendung wird nicht gewährt, wenn zum Zeitpunkt der Bewilligung der Antragsteller seine Geschäftstätigkeit oder Zahlungen eingestellt hat und/oder über das Vermögen des Antragstellers ein Insolvenzverfahren beantragt oder eröffnet worden ist. Antragsunterlagen Anträge sind vor Beginn der Maßnahme unter Verwendung des entsprechenden Antragsformulars zu stellen.
 

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FEI - Beihilfen für die Abordnung von hochqualifiziertem Personal

Förderziel

Zur Stärkung des Wissens- und Technologietransfers wird die Abordnung hochqualifizierten Personals einer Einrichtung für Forschung und Wissensverbreitung oder eines großen Unternehmens gefördert.
 

Antragsberechtigte

Kleine und mittlere Unternehmen (laut EU-Definition) mit Sitz bzw. aktiver Betriebsstätte im Land Bremen.
 

Förderfähige Maßnahmen

Gefördert wird die Abordnung hochqualifizierten Personals einer Einrichtung für Forschung und Wissensverbreitung oder eines großen Unternehmens, wenn das abgeordnete Personal für Tätigkeiten im Bereich Forschung, Entwicklung oder Innovation in einer neu geschaffenen Funktion innerhalb des geförderten KMUs eingesetzt wird.
Förderfähig ist das steuerpflichtige Bruttogehalt des abgeordneten Personals.
 

Art und Höhe der Förderung

Die Beihilfe wird in der Form von nicht rück-zahlbaren Zuschüssen von bis zu 50% der förderfähigen Kosten gewährt.
Der Zuschuss ist auf max. 65.000 € für einen Zeitraum von max. zwei Jahren und je ausgeloehener Person be-grenzt.
 

Hinweise

Anträge auf Förderung müssen vor Projektbeginn (erste Auftragserteilung) bei der BIS Bremerhavener Gesellschaft für Investitionsförderung und Stadtentwicklung mbH eingereicht worden sein. Eine Zuwendung wird nicht gewährt, wenn zum Zeitpunkt der Bewilligung der Antragsteller seine Geschäftstätigkeit oder Zahlungen eingestellt hat und/oder über das Vermögen des Antragstellers ein Insolvenzverfahren beantragt oder eröffnet worden ist. Antragsunterlagen Anträge sind vor Beginn der Maßnahme unter Verwendung des entsprechenden Antragsformulars zu stellen.
 

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Technologieförderung
Dr. rer. nat. Marc Bläsing

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Merkblatt FEI-Personal-2015 Dateigröße: 48 kB

Beratungsförderung - Digitalisierung

Förderziel

Ziel des Beratungsförderprogramms ist es, Bremer Unternehmen, die Beratungs- und Unterstützungsbedarf in ihrer Digitalisierungsstrategie haben, mit gezielten Beratungsdienstleistungen zu unterstützen.
 
 

Antragsberechtigte

Kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit Sitz bzw. Betriebsstätte im Land Bremen.
 

Förderfähige Maßnahmen

Gefördert werden Beratungsleistungen zum Thema Digitalisierung.
Hierzu wird von der WFB, der BIS und dem Land Bremen ein Beraterpool von Dienstleistern aufgebaut, die in einem Themenfeld der Digitalisierung tätig sind und Referenzen und Kompetenzen nachweisen können. Die Auswahl und Beauftragung des Dienstleisters erfolgt durch das Unternehmen selbst, unabhängig von den Förderinstitutionen. Die Unternehmen können eine Förderung für die Beratung beantragen. Eine Förderung ist nicht an den Beraterpool gebunden.
 
Nicht gefördert wird:
  • ein Vorhaben, das dem öffentlichen Interesse entgegensteht
  • ein Vorhaben, das bereits anderweitig bezuschusst wird
  • ein Vorhaben, das durch einen Dienstleistungserbringer durchgeführt wird, der mit dem Antragsteller wirtschaftlich, rechtlich oder personell verflochten ist
  • ein Vorhaben, welches vor Antragstellung bereits begonnen wurde.

Art der Förderung

Die Beihilfe wird in Form eines Zuschusses gewährt. Der Landeszuschuss je Antragsteller und Projekt beträgt bis zu 50% der förderfähigen Kosten (nur Beratungsleistungen), max. EUR 5.000,00. Dabei darf der förderfähige Tagessatz des Beraters den Betrag von 1.100 Euro nicht überschreiten. 
 

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Technologieförderung
Dr. rer. nat. Marc Bläsing

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Bereichsleiterin Wirtschaftsförderung
Dr. Jennifer Schweiger

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Digitaler Mittelstand

Mit Digitalisierung in die Zukunft investieren

In Zusammenarbeit mit der Senatorin für Wirtschaft Häfen und Transformation setzen wir das Förderprogramm „Digitaler Mittelstand - Förderung von Digitalisierungsvorhaben in KMU“ (Digitaler Mittelstand) um, um die Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft im Land Bremen dabei zu unterstützen, sich zukunftssicher und digitaler aufzustellen.

Die Einzelheiten des Förderprogramms finden Sie in der Förderrichtlinie "Digitaler Mittelstand" im Downloadbereich.

Wer wird gefördert?

  • Kleinst-, kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft inkl. Handwerksbetriebe, freiberuflich Tätige und Soloselbstständige im Haupterwerb, mit Sitz oder Betriebsstätte im Land Bremen.
  • Unternehmen, freiberuflich Tätige und Soloselbstständige, die mindestens 1 Jahr vor der Antragstellung gegründet worden sind.
  • Unternehmen, die nicht überwiegend öffentlich gefördert sind, sowie nicht öffentliche Unternehmen.
  • Unternehmen, gegen die kein Insolvenzverfahren eröffnet wurde, oder die, die Voraussetzungen zur Eröffnung eines Insolvenzverfahrens nicht erfüllen.

Was wird gefördert?

Gefördert werden Ausgaben für Digitalisierung, die im Land Bremen zum Einsatz kommen, in den Themenbereichen:

  • Verbesserung von Arbeits- und Produktionsprozessen und –verfahren (z.B. Implementierung digitaler Plattformen mit Vertriebskanälen, vom Dokumenten-Management-Systemen usw.).
  • Verbesserung der Informationssicherheit (z.B. Initialisierung der sicherheitsrelevanten Nutzung von Cloudtechnologien, Implementierung von IT- und Datensicherheitskonzepten usw.).
  • Qualifizierungsmaßnahmen für Beschäftigte beim Umgang mit digitalen Technologien, die von Externen erbracht werden.

Was wird nicht gefördert?

Zu den nicht zuwendungsfähigen Ausgaben gehören u.a. die folgenden Kosten:

  • Ausgaben für Standard Hard- und Software, für eine gebräuchliche Büroausstattung, Ersatz- oder Ergänzungsbeschaffungen ohne technische Weiterentwicklung.
  • Kosten für Erstellung und Optimierung einer Webseite zur ausschließlichen Unternehmens- und Produktdarstellung sowie Kosten für Werbung und gängige Online-Marketing-Maßnahmen.
  • Maßnahmen, die vorwiegend der Umsetzung einer gesetzlichen Vorschrift dienen.
  • Personalkosten und Eigenleistungen.
  • Finanzierungskosten.
  • Laufende Betriebskosten.

Wie wird gefördert?

  • Bei Kleinst- und kleinen Unternehmen sowie freiberuflich Tätigen und Soloselbstständigen: die Zuwendung wird als nicht rückzahlbarer Zuschuss in Form einer Anteilfinanzierung als Projektförderung in Höhe von 40% der zuwendungsfähigen Ausgaben gewährt.
  • Bei Mittleren Unternehmen: die Zuwendung wird als nicht rückzahlbarer Zuschuss in Form einer Anteilfinanzierung als Projektförderung in Höhe von 30% der zuwendungsfähigen Ausgaben gewährt.
  • Die maximale Fördersumme beträgt 17.000 Euro. 
  • Die minimale Summe der zuwendungsfähigen Ausgaben beträgt 1.000€.
  • Der Bewilligungszeitraum für die Umsetzung des Digitalisierungsvorhabens beträgt 12 Monate.
  • Die Auszahlung der Zuwendung erfolgt nach dem Kostenerstattungsprinzip, d. h. nach Vorlage und erfolgreicher Prüfung des Verwendungsnachweises.

Wichtige Hinweise

  • Die Förderung wird als De-minimis-Beihilfe auf Grundlage und nach Maßgabe der De-minimis-Verordnung Nr. 1407/2013 bzw. der zum Zeitpunkt der Bewilligung geltenden Nachfolgeregelung gewährt.
  • Die Zuwendung wird unter der Auflage gewährt, dass das Gesetz zum Bremer Mindestlohn eingehalten wird.
  • Mit der Umsetzung der Digitalisierungsmaßnahme kann erst nach der Genehmigung begonnen werden.
  • Die Auftragsvergabe soll unter den Gesichtspunkten der wirtschaftlichen und sparsamen Mittelverwendung erfolgen (in der Regel auf Grundlage mehrerer dokumentierter Angebote).
  • Für die Berechnung der Unternehmensgröße gilt die Definition von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) gemäß Empfehlung 2003/361/EG der EU-Kommission vom 6. Mai 2003 (ABl.EU NR. L 124/39 v. 20.5.2003).
  • Das Qualifikationsniveau der Weiterbildungsanbieter der Qualifizierungsmaßnahmen muss durch eine Zertifizierung nach der ISO 27001 oder eine Akkreditierung nach AZAV oder eine Autorisierung im Rahmen des Bundesförderprogramms „go-digital“ belegbar sein.
  • Ein Anspruch der Antragsteller:in auf Gewährung der Zuwendung besteht nicht.
  • Falschangaben können den Tatbestand des Subventionsbetrugs erfüllen und zu entsprechenden strafrechtlichen Konsequenzen führen.

Antragstellung

  • Die Antragstellung ist ab dem 17.07.2023 möglich.
  • Die Antragsunterlagen müssen schriftlich und unterzeichnet bei der BIS Bremerhavener Gesellschaft für Investitionsförderung und Stadtentwicklung mbH eingereicht werden.
  • Die Formulare für die Antragstellung befinden sich in dem Downloadbereich: „Antrag Digitaler Mittelstand“, „Erklärung De-minimis-Beihilfen“, "Erklärung zum Mindestlohn für das Land Bremen", "BIS Selbsterklärung EU-Maßnahmen". Sollten weitere Unterlagen benötigt werden, kommen wir auf Sie zu.
  • Anträge werden in der Reihenfolge des Einganges bearbeitet.
  • Es werden nur vollständige Anträge bearbeitet. Fehlerhafte und nicht korrekte Anträge können nur nachrangig bearbeitet werden.

 

Kontakt


Digital-Lotse
Michael Arzenheimer

Tel: 0471 9 46 46-665
Fax: 0471 9 46 46-690

E-Mail:
arzenheimer@bis-bremerhaven.de


Coronahilfen/Abwicklung
Anastasia Schmidt

Tel: (0471) 9 46 46-660
Fax: (0471) 9 46 46-690

E-Mail:
schmidt@bis-bremerhaven.de

Downloads

Richtlinie Digitaler Mittelstand Dateigröße: 188 kB
Antrag Digitaler Mittelstand Dateigröße: 6,0 MB
Erklärung De-minimis-Beihilfen Dateigröße: 491 kB
Erklärung Mindestlohngesetz Dateigröße: 501 kB
FAQ Dateigröße: 600 kB
Einzelbelege Dateigröße: 199 kB
Vergabevermerk Dateigröße: 122 kB
Erklärung zur Bekanntgabe Dateigröße: 451 kB
Verwendungsnachweis Dateigröße: 113 kB

Umweltförderung

PFAU - Forschung und Entwicklung/Durchführbarkeitsstudien

Förderziel

Mit dem Programm PFAU werden Vorhaben eines KMU (Pilotprojekte) bzw. mehrerer KMU oder gemeinsam mit Forschungsinstituten (Verbundprojekte) zur Entwicklung, Konstruktion und Erprobung von innovativen Produkten, Verfahren und Dienstleistungen mit positiven Auswirkungen für die Umwelt unterstützt. Die Entwicklungsvorhaben sollen insbesondere auf produktionsintegrierte Umweltschutztechniken, aber auch auf den sparsamen Einsatz von Materialien und Energie, auf die Vermeidung bzw. Verminderung von Emissionen, Abfall, Abwasser und auf die Wiederverwertung der eingesetzten Materialien abzielen.
 

Antragsberechtigte

Antragsberechtigt sind vorzugsweise kleine und mittlere Unternehmen mit Sitz im Lande Bremen, die in direkter Zusammenarbeit mit wissenschaftlichen Einrichtungen die Entwicklung anwendungsnaher Umweltschutztechnologien vorantreiben. Die Förderung muss von dem gewerblichen Partner beantragt werden.
 

Förderfähige Maßnahmen

Die Entwicklung neuer Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen, die mit einem technischen und finanziellen Risiko behaftet sind oder die Bewertung und Analyse des Potenzials eines innovativen Vorhabens.
Förderfähig sind Personalkosten, Kosten für FuE-Fremdleistungen, Materialkosten (im Einzelfall über 500 €), Kosten für Fertigungs- und Dienstleistungsaufträge an Dritte und Abschreibungen für Investitionen.
 

Art und Höhe der Förderung

FuE-Förderung
Zuschüsse: Nicht rückzahlbarer Zuschuss von 25 - 100 % (100 % nur für wiss. Einrichtungen) der förderfähigen Kosten, abhängig von der Unternehmensgröße und der Art des Vorhabens, maximal 100.000 € bei Einzelprojekten bzw. 200.000 € bei Verbundprojekten.
Zinsgünstige Darlehen: Darlehen können bis zu 100 % der förder-fähigen Kosten für ein FuE-Vorhaben abdecken, sofern der Beihilfewert die max. Beihilfeintensität (abh. von u.a. der Unternehmensgröße) nicht überschreitet. Die max. Höhe des Darlehens beträgt 500.000 €. Die Laufzeit sollte 6 Jahre nicht überschreiten.
 
Durchführbarkeitsstudien
Nicht rückzahlbarer Zuschuss von bis zu 50 % der förderfähigen Kosten. Der Zuschuss ist auf max. 50.000 € begrenzt.
 

Hinweise

Für das zweistufige Verfahren der Antragstellung, reichen Sie bitte zuerst eine Projektskizze ein. Eine Gliederungsvorlage finden Sie im Downloadbereich.
 
 
Geförderte Projekte
 
Zertifizierung go-cluster Gold Label THERMOFLIGHT-Konzeptstudie für die Entwicklung eines optimierten Wartungs- und Inspektionskonzepts von Offshore Windenergieanlagen
Entwicklung eines umweltfreundlichen Produktionsverfahrens zur Herstellung des Futtermittelzusatzstoffes Phytase bei gleichzeitiger Optimierung der Phytase Qualitätsorientierte Produktionssteuerung und –optimierung in der Feinkostbranche
Temperature Error Estimation Entwicklung technologisches Verfahren Fischtrocknung
Ressourcenschonung in der Supply Chain von Thunfisch Entwicklung einer Plattformtechnologie zum Nachweis von Legionella
Machbarkeitsstudie zur Hydrothermalen Carbonisierung

Demend Side Management Sielentwässerung

Entwicklung und Inbetriebnahme eines Teststandes für Propeller

Reduzierung von Emissionen bei der Begasung von Exportgütern mit Sulfurylfluorid und artverwandten Insektiziden

Lärmblitzer

Entwicklung von wirtschaftlich nachhaltigen Medienbestandteilen für das optimale Wachstum von Zellkulturen für in-vitro-Fischfleisch

Entwicklung eines kompaktier- und evakuierbaren Isolierbehälters für den Tiefkühlversand  
 

Kontakt

Umweltförderung / Investitionsförderung
Anna Lena Garms

Tel: 0471 - 94646-746
Fax: 0471-94646-690

E-Mail:
garms@bis-bremerhaven.de

Umweltförderung / Investitionsförderung
Guido Ketschau

Tel: (0471) 9 46 46-741
Fax: (0471) 9 46 46-690

E-Mail:
ketschau@bis-bremerhaven.de

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Pfau Richtlinie 2019 Dateigröße: 301 kB

Gefördert durch:

PFAU - Innovationscluster

Förderziel

„Innovationscluster“ sind Einrichtungen oder organisierte Gruppen von unabhängigen Personen, die durch entsprechende Förderung, die gemeinsame Nutzung von Anlagen, den Austausch von Wissen und Know-how und durch einen wirksamen Beitrag zum Wissenstransfer, zur Vernetzung, Informationsverbreitung und Zusammenarbeit unter den Unternehmen und anderen Einrichtungen des Innovationsclusters Innovationstätigkeit anregen sollen.

Durch die Förderung von Innovationsclustern sollen zum einen umweltorientierte Aktivitäten von Innovationsclustern im Land Bremen unterstützt werden und zum anderen der Aufbau und die Entwicklung umweltorientierter Clusterorganisationen, z. B. durch Verbesserung von Zusammenarbeit, Vernetzung und Wissensbildung innerhalb und zwischen Innovationsclustern, gestärkt werden. Geförderte Clusteraktivitäten müssen geeignet sein, direkte oder indirekte Umweltentlastungen zu erreichen oder erkennbar zu begünstigen.
 

Antragsberechtigte

Juristische Einheiten im Land Bremen, die das Innovationscluster betreiben.
 

Förderfähige Maßnahmen

Investitionsbeihilfen: Beihilfefähig sind Kosten der Investition zum Auf- oder Ausbau des Innovationsclusters in materielle und immaterielle Vermögenswerte.
Betriebsbeihilfen: Beihilfefähig sind Kosten für Personal und Verwaltung (einschließlich Gemeinkosten) für die Betreuung des Innovationsclusters, für Werbemaßnahmen, für die Verwaltung der Einrichtungen des Innovationsclusters, die Organisation von Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen, Workshops und Konferenzen.

Art und Höhe der Förderung

Die Beihilfe wird in der Form von nicht rückzahlbaren Zuschüssen von bis zu 50 % der förderfähigen Kosten gewährt. Der Zuschuss ist auf max. 200.000 € jährlich begrenzt. Die Laufzeit soll drei Jahre nicht überschreiten.
 

Hinweise

Für das zweistufige Verfahren der Antragstellung, reichen Sie bitte zuerst eine Projektskizze ein. Eine Gliederungsvorlage finden Sie im Downloadbereich.
 

Kontakt

Umweltförderung / Investitionsförderung
Anna Lena Garms

Tel: 0471 - 94646-746
Fax: 0471-94646-690

E-Mail:
garms@bis-bremerhaven.de

Umweltförderung / Investitionsförderung
Guido Ketschau

Tel: (0471) 9 46 46-741
Fax: (0471) 9 46 46-690

E-Mail:
ketschau@bis-bremerhaven.de

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Pfau Richtlinie 2019 Dateigröße: 301 kB

Gefördert durch:

PFAU - Innovationsberatung und innovationsunterstützende Dienstleistungen

Förderziel

Mit der Förderung soll die Innovationskraft kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU) des Landes Bremen unterstützt werden. Gefördert wird der Erwerb von Innovationsberatungsdiensten und innovationsunterstützenden Dienstleistungen zu Marktpreisen um direkte oder indirekte Umweltentlastungen zu erreichen.
 

Antragsberechtigte

Kleine und mittlere Unternehmen mit Sitz bzw. aktiver Betriebsstätte im Land Bremen.
 

Förderfähige Maßnahmen

Maßnahmen (Auszug): Betriebsführungsberatung, Technische Unterstützung, Marktforschung, Technologietransfer, Qualifizierung, Nutzung von Laboratorien, Zertifizierung.
 
Gefördert werden Dienstleistungen zur Vorbereitung und Durchführung von Produkt- oder Prozessinnovationen (Projektbezug).
 

Art und Höhe der Förderung

Die Beihilfe wird in der Form von nicht rückzahlbaren Zuschüssen gewährt. Der Zuschuss je Antragsteller und Projekt beträgt bis zu 50 % der förderfähigen Kosten (nur Fremdleistungen). Der Zuschuss ist auf max. 20.000 € begrenzt.
 

Hinweise

Für das zweistufige Verfahren der Antragstellung, reichen Sie bitte zuerst eine Projektskizze ein. Eine Gliederungsvorlage finden Sie im Downloadbereich.
 

Kontakt

Umweltförderung / Investitionsförderung
Anna Lena Garms

Tel: 0471 - 94646-746
Fax: 0471-94646-690

E-Mail:
garms@bis-bremerhaven.de

Umweltförderung / Investitionsförderung
Guido Ketschau

Tel: (0471) 9 46 46-741
Fax: (0471) 9 46 46-690

E-Mail:
ketschau@bis-bremerhaven.de

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Gefördert durch:

AUF - Angewandte Umweltforschung

Förderziel

Die Projekte der Angewandten Umweltforschung sollen innovative Forschungs- und Entwicklungsansätze fördern, der effektiven Umsetzung von Forschungserkenntnissen in die wirtschaftliche Praxis dienen und zur Verbesserung der F&E-Rahmenbedingungen im Umweltschutz beitragen.

Insbesondere interdisziplinäre Zusammenarbeit und Bündelungen von Kompetenzen in der Bremer Forschungslandschaft sollen unterstützt werden. Durch vorbereitende, anwendungsorientierte Forschungsvorhaben der Forschungseinrichtungen im Land Bremen sollen umweltorientierte Unternehmen in die Lage versetzt werden, verstärkt marktfähige und innovative Produkte, Dienstleistungen und Verfahren mit hoher Umweltverträglichkeit zu entwickeln und anzubieten. Gleichzeitig wird das Ziel verfolgt, die Kooperation/Vernetzung zwischen Wissenschaft und Wirtschaft zu fördern.
 

Antragsberechtigte

Forschungseinrichtungen aller Fachdisziplinen im Lande Bremen. Im Rahmen von Verbundprojekten sind bremische Unternehmen mit Sitz bzw. aktiver Betriebsstätte im Land Bremen ebenfalls antragsberechtigt. Projektverantwortlich ist eine Wissenschaftlerin bzw. ein Wissenschaftler der beteiligten Forschungseinrichtung.
 

Förderfähige Maßnahmen

  • Anwendungsorientierte Forschungsvorhaben, die der effektiven Umsetzung von Forschungserkenntnissen in die wirtschaftliche Praxis dienen und zur Verbesserung der F&E-Infrastrukturen im Umweltschutz beitragen.
  • Anwendungsfernere Vorhaben, insbesondere dann, wenn konkrete Anhaltspunkte dafür bestehen, dass sie mit Hilfe von überregional zu akquirierenden Drittmitteln weitergeführt werden können.
  • Informationsveranstaltungen zur Vermittlung von Forschungsergebnissen.
  • Vorlaufende Forschungsstudien zur Vorbereitung umfangreicherer Forschungsvorhaben mit überregionaler Förderung.
    Förderfähig sind Personalkosten, Materialkosten und in begründeten Fällen Ausstattung, Sonderausgaben und Aufträge an Dritte.

Art und Höhe der Förderung

Nicht rückzahlbarer Zuschuss von 50 - 100 % (100 % nur für wiss. Einrichtungen) der förderfähigen Kosten maximal 150.000 € bei Einzelprojekten bzw. 200.000 € bei Verbundprojekten.
 

Hinweise

Für das zweistufige Verfahren der Antragstellung, reichen Sie bitte zuerst eine Projektskizze ein. Eine Gliederungsvorlage finden Sie im Downloadbereich.
 
Geförderte Projekte
 
Vorbereitung von Projektanträgen zu nachhaltiger Aquakultur II

Vorbereitung der Antragstellung von F&E-Projekten auf den Gebieten Service und Betrieb sowie Einspeisemanagement von Windenergieanlagen

Innovative Probeneinlasssysteme für Sensoren zur kontinuierlichen Umweltüberwachung

Weniger CO2 aus Kläranlagen

Co-Nutzung von Offshore Windparks als ökosystem-basiertes Raumplanungsmodell

Nachhaltige Crowdlogistik
Good Practice Betrieb Windenergie Überwachung langsam rotierender Bauteile in Windenergieanlagen mit einem rotierenden Sensor
Aptamer-basierte Durchflusszytometer-Analyse für den Nachweis von Legionellen im Trink- und Prozesswasser Electronical Consignment Note and Bill of Lading – Sustainability in Seafreight
Krabbenreste als Rohstoff für nachhaltige Futtermittel
und Futterzusatzstoffe in der Shrimp-Aquakultur
 H2Cool Prelude - Anbahnung von Kühltransporten mit Wasserstoff-LKW
Bremerhavener Experimentalhaus für eine bioinspirierte, klima- und menschenfreundliche, ressourceneffiziente Architektur Intelligente Wasserwirtschaft und zukunftsfähige Speichertechnologien für das grüne Gewerbegebiet/Quartier Lune Delta 
Primärenergie-Booster zur Stabilisierung des Stromnetzes

 Algae Growth

Provide  
 
 

Kontakt

Umweltförderung / Investitionsförderung
Anna Lena Garms

Tel: 0471 - 94646-746
Fax: 0471-94646-690

E-Mail:
garms@bis-bremerhaven.de

Umweltförderung / Investitionsförderung
Guido Ketschau

Tel: (0471) 9 46 46-741
Fax: (0471) 9 46 46-690

E-Mail:
ketschau@bis-bremerhaven.de

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AUF Richtlinie 2018 Dateigröße: 337 kB
Projektskizze AUF Dateigröße: 171 kB

Gefördert durch:

energievisiten

Förderziel

Unternehmen aus Bremerhaven und Bremen erhalten mit den kostenfreien energievisiten der gemeinnützigen Klimaschutzagentur energiekonsens einen ersten Überblick über den Energieverbrauch einer spezifischen Technologie in ihrem Unternehmen. Durch die Empfehlungen von qualifizierten Ingenieur*innen soll die Energieeffizienz in den Unternehmen gesteigert werden. So sparen Unternehmen Energiekosten und steigern zugleich ihre Wettbewerbsfähigkeit.

Antragsberechtigte

Die energievisiten richten sich an kleine und mittelständische Unternehmen (sog. KMUs) aus Bremerhaven und Bremen.

Art und Höhe der Förderung

Jedes Unternehmen aus Bremerhaven und Bremen ist berechtigt, eine kostenfreie Kurzberatung zu einem wählbaren Thema (Beleuchtung, Druckluft, Heizung, Kälte, Lüftungsanlagen, Server, Solar oder Neubau) in Anspruch zu nehmen. Wenn sich Unternehmen zum energieeffizienten Neubau oder einer unternehmenseigenen Solaranlage beraten lassen möchten, ist dies in einer zweiten kostenfreien Beratung möglich.

Weitere Informationen: www.energiekonsens.de/energievisiten

CO2-Bilanz

Förderziel

Wer seine CO2-Emissionen senken will, muss wissen, wo sie entstehen. Mit der Förderung von CO2-Bilanzen für Unternehmen verfolgt die gemeinnützige Klimaschutzagentur energiekonsens das Ziel, die Treibhausgasemissionen der Bremerhavener und Bremer Wirtschaft zu senken und ihre Energieeffizienz zu steigern. CO2-Bilanzen umfassen alle direkten und indirekten Emissionen eines Unternehmens. 

Antragsberechtigte

Die Förderung einer CO2-Bilanz steht Unternehmen aus Bremerhaven und Bremen offen, die zuvor nachweisbar eine Energieberatung Mittelstand oder eine vergleichbare Energieeffizienzanalyse durchgeführt haben.

Art und Höhe der Förderung

Die Förderung der Maßnahmen erfolgt in Form einer Anteilsfinanzierung und wird als nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt. Die Erstellung einer CO2-Bilanz wird mit 60 Prozent, maximal jedoch mit 3.600 Euro gefördert.

Weitere Informationen: www.energiekonsens.de/foerderung-co2-bilanz

Hinweise

Die CO2-Bilanz muss durch einen geeigneten Dienstleister durchgeführt werden. Die gemeinnützige Klimaschutzagentur energiekonsens prüft im Vorfeld die Eignung des durchführenden Büros.

 

Kooperation CO2

Förderziel

Die gemeinnützige Klimaschutzagentur energiekonsens identifiziert, fördert und begleitet Kooperationen zwischen zwei oder mehreren Unternehmen. Das Projekt unterstützt Unternehmen bei der Suche von Synergiepotenzialen insbesondere in den Bereichen Wärme, Strom und Mobilität. So können Energieeffizienzpotenziale über die Betriebsgrenze hinaus erkannt und genutzt werden.

Antragsberechtigte

Am Projekt „Kooperation CO2“ können Unternehmen aus Bremerhaven und Bremen teilnehmen.

Förderfähige Maßnahmen

Die energievisite:solar+ und die energievisite:mobilität+ dienen als Einstieg in das Projekt und identifizieren Synergiepotenziale zwischen Unternehmen. Der Fokus liegt auf den Bereichen Mobilität und Abwärme. Wenn eine Möglichkeit zur Kooperation erkannt wurde, folgt eine Umfeldanalyse mit dem Ziel, geeignete Kooperationspartner zu finden. Das Resultat ist ein Gesamtkonzept für die Umsetzung energieeffizienter Maßnahmen im Unternehmensverbund. Der gesamte Prozess findet unter fachlicher Beratung und Begleitung statt.

Art und Höhe der Förderung

Die Teilnahme am Projekt (inklusive Beratung, Umfeldanalyse, Kooperation und Begleitung der Umsetzung) ist für Unternehmen aus Bremerhaven und Bremen kostenfrei.

Weitere Informationen: www.energiekonsens.de/kooperation-co2

 

Photovoltaikförderung

Förderziel

Zur Erhöhung des Anreizes zur erneuerbaren Stromerzeugung in Bremerhaven stehen in Bremerhaven Mittel für Investitionen in Photovoltaikanlagen auf eigengenutzten Wohnimmobilien im Stadtgebiet Bremerhaven zur Verfügung.

Antragsberechtigte

Eigentümer von selbstgenutzten Wohngebäuden innerhalb des Stadtgebietes Bremerhaven, auf denen Photovoltaik-Anlagen errichtet und betrieben werden sollen. Die Antragsteller dürfen nicht gewerbsmäßig mit der Erzeugung von Solarenergie beschäftigt sein.

Förderfähige Maßnahmen

Die Errichtung von neuen Photovoltaik-Anlagen, auch in Verbindung mit elektrischer Batteriespeicherung für bestehende und/oder neu zu errichtende Wohngebäude zur Eigennutzung des damit produzierten Stroms.

Art und Höhe der Förderung

Einmaliger nicht rückzahlbarer Zuschuss auf die förderfähigen Kosten von 25 % für Investitionen in eine Photovoltaik-Anlage und/oder in Speicher. Photovoltaik-Anlagen werden nur gefördert, wenn dauerhaft auf eine Einspeisevergütung verzichtet wird.

Hinweise

Interessenten müssen bei der BIS unter Verwendung des bereitgestellten Formulars einen Antrag auf Förderung stellen. Dem Antrag ist ein Angebot eines Fachbetriebes beizufügen, aus dem die Kosten der Anlage zur Eigennutzung des produzierten Stroms hervorgehen. Der Auftrag an den Fachbetrieb darf noch nicht erteilt sein! Beginn der Maßnahme erst nach Genehmigung durch die BIS.

Die Förderrichtlinie finden Sie im Downloadbereich.

Das Antragsformular finden Sie rechts im Bereich Links.

Weitere Informationen zum Thema PV-Anlagen und die Möglichkeit zur kostenlosen Beratung finden Sie unter folgen Links:

www.solar-in-bremerhaven.de

https://solardach.bremerhaven.de

 

Telefonische Sprechzeiten:

Dienstagvormittags 10:00 - 13:00 Uhr und Donnerstagnachmittags 14:00 - 16:30 Uhr

Termine zur persönlichen Antragsannahme vereinbaren Sie bitte vorab per Email.

Heidi Helbig
Tel.: 0471/ 94646 820

Persönliche Sprechzeiten finden nur mit vorheriger Terminvereinbarung statt. 

 

Kontakt


Photovoltaikförderung
Heidi Helbig

Tel: (0471) 9 46 46-820
Fax: (0471) 9 46 46-890

E-Mail:
helbig@bis-bremerhaven.de

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Photovoltaik_Antrag Dateigröße: 117 kB
Photovoltaik_Richtlinie Dateigröße: 129 kB
Photovoltaik_Datenschutz Dateigröße: 195 kB

Messeförderung

Messeförderung

Förderziel

Die Förderung der Teilnahme an Messen und Ausstellungen soll kleinen Unternehmen (KU) den Zugang zu internationalen Märkten erleichtern und sie bei der Erhöhung ihrer Innovationskraft unterstützen. Dadurch soll ein wirksamer Beitrag zur Stärkung ihrer Wettbewerbsfähigkeit auf internationalen Märkten geleistet und langfristig eine Verbesserung der bremischen Wirtschaftsstruktur erreicht werden.
 
Antragsberechtigte

Antragsberechtigt sind kleine Unternehmen

  • bis max. 49 Beschäftigte
  • bis max. 10 Mio. € Jahresumsatz oder max. 10 Mio. € Bilanzsumme
  • mit Sitz oder Betriebsstätte im Land Bremen.

Bei der Ermittlung der Unternehmensgröße ist insbesondere zu berücksichtigen, ob es sich bei dem antragstellenden Unternehmen nach Maßgabe der KMU-Definition um ein verbundenes Unternehmen oder ein Partnerunternehmen handelt.
 
Förderfähige Maßnahmen

Eine Förderung wird nur für die Beteiligung an international ausgerichteten Messen und Ausstellungen gewährt, die zu den Schlüsselinnovationsfeldern und Schlüsselbranchen gemäß der Innovationsstrategie Land Bremen 2030 zugeordnet sind.

Schlüsselinnovationsfelder:

  • Nachhaltiges Wirtschaften und Ressourcenverwendung
  • Mobilität der Zukunft
  • Vernetzte und adaptive Industrie
  • Intelligente Dienstleistungen
  • Digitale Transformation

Schlüsselbranchen

  • Luft- und Raumfahrt
  • Maritime Wirtschaft/Logistik
  • Regenerative Energiewirtschaft/Windenergie
  • Automotive
  • Nahrungs- und Genussmittelwirtschaft
  • Gesundheitswirtschaft

Unter einer Messe oder Ausstellung im europäischen Raum wird im Rahmen der Richtlinie eine Messe oder Ausstellung in den folgenden Ländern verstanden:
Länder der Europäischen Union (EU) (außer Deutschland), Länder des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) (Norwegen, Island, Liechtenstein), der Schweiz, das Vereinigte Königreich,
sowie der Länder mit offiziellem Kandidatenstatus für den Beitritt zur EU. Unter einer außereuropäischen Messe oder Ausstellung wird eine Messe oder Ausstellung im übrigen Ausland verstanden.
 
Art und Höhe der Förderung

Aussteller/innen erhalten einen nicht rückzahlbaren Zuschuss in Form einer Pauschale in Höhe von

  • € 3.500 für Messen und Ausstellungen in Deutschland
  • € 4.000 für Messen und Ausstellungen im europäischen Raum
  • € 5.500 für Messen und Ausstellungen außerhalb des europäischen Raums
  • € 2.000 für virtuelle Messeauftritte.

Je Unternehmen werden Zuschüsse für maximal 10 Beteiligungen an Messen und Ausstellungen gewährt.

Die Förderung der Beteiligung an Messen und Ausstellungen im Inland wird grundsätzlich nur bewilligt, wenn diese bei dem Ausstellungs- und Messe-Ausschuss der Deutschen Wirtschaft e.V. (www.auma.de) als international gelistet sind oder die in dem jährlich erstellten Messekalender der Senatorin für Wirtschaft, Arbeit und Europa (www.bis-bremerhaven.de) gelistet sind.

Hinweise

Anträge auf Förderung müssen vor Beginn des zu fördernden Vorhabens bei der zuständigen Bewilligungsbehörde eingegangen sein. Als Beginn eines Vorhabens wird im Rahmen dieser Richtlinie die rechtsverbindliche Anmeldung zu Messe definiert.

Bei Gemeinschaftsständen ist die Anmeldung des Gemeinschaftsstandes maßgeblich.
 
Die Finanzierung des Vorhabens muss sichergestellt sein.

Die Zuwendungen werden als nicht rückzahlbare Zuschüsse in Form einer Pauschale aus Mitteln des Landes Bremen gewährt.

Die Auszahlung erfolgt erst nach Prüfung der erforderlichen Nachweise.
 
Zuschüsse nach diesem Programm stellen eine „De-minimis“- Beihilfe dar. Für die Inanspruchnahme von "De-minimis" - Beihilfen sind Gesamtfördersummen festgesetzt. 
 
Nach der Messe/Ausstellung sind folgende Unterlagen als Verwendungsnachweis einzureichen:
 
1. Beleg über die Anmeldung zur Messe/Ausstellung
2. Vordruck zum Verwendungsnachweis
3. Rechnungen des Veranstalters über die Standmiete mit den dazugehörigen Zahlungsbelegen
4. Standardisierter Sachbericht
 
Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht. Eine Entscheidung wird aufgrund pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel über die gestellten Anträge herbeigeführt, sobald die Antragsunterlagen vollständig vorliegen. 
 

Kontakt

Förderung / Abwicklung
Karolina Fahrenbach

Tel: (0471) 9 46 46-670
Fax: (0471) 9 46 46-690

E-Mail:
fahrenbach@bis-bremerhaven.de

Allgemeine Beratungsförderung

Allgemeine Beratungsförderung

Förderziel

Die allgemeine Unternehmensberatung wird in Kooperation mit dem RKW Bremen unterstützt. Mit diesem unabhängigen Partner finden wir die besten Expertinnen und Experten für Ihr Anliegen. Vor Projektbeginn prüfen wir, ob Förderungsmittel bereit stehen; während des Beratungsprozesses überprüfen wir Erfolg und Qualität der Beratung.
 
Gefördert werden:
 
  • Aufbau von Managementsystemen
  • Unternehmenserweiterung
  • Restrukturierung des Unternehmens
  • Neupositionierung am Markt
  • Innovative Kostenstrukturanalyse
  • innerbetriebliche Qualifizierung u.a. mit folgenden Themen:  Unternehmensleitbilder, Beurteilungssysteme, Unternehmensführung, Change-, Projekt- und Qualitätsmanagement, Qualifizierungen von Meister/ -innen und Vorarbeiter/ -innen


Weitere Informationen: www.starthaus-bremerhaven.de

 

Art und Höhe der Förderung

  • Bis zu 50% der Beratungsleistungen werden übernommen
  • 700 €/ Tag werden dabei als Beratungshonorar zugrunde gelegt
  • Die maximale Förderung beträgt 7.000 € pro Antragsteller/ -in
 
Weitere Informationen: www.starthaus-bremerhaven.de
 

Kontakt

Bereichsleiterin Wirtschaftsförderung
Dr. Jennifer Schweiger

Tel: (0471) 9 46 46-640
Fax: (0471) 9 46 46-690

E-Mail:
schweiger@bis-bremerhaven.de

Gründung / Unternehmensnachfolge

Existenzgründungsberatung

Förderziel

Die allgemeine Existenzgründungsberatung wird in Kooperation mit weiteren Netzwerkpartnern unter dem Dach der STARTHAUS-Initiative durchgeführt. Existenzgründer*innen, die in Bremerhaven und Bremen eine gewerbliche oder wirtschaftsnahe freiberufliche Existenz gründen bzw. ein solches Unternehmen erwerben wollen, können einen Zuschuß zu einer Beratungsleistung erhalten.
 

Antragsberechtigte

Gefördert wird die Beratung von Existenzgründer*innen durch hauptberufliche Unternehmensberater*innen mit einem anteiligen Zuschuss an den Beratungskosten. Die Antragsprüfung erfolgt über die STARTHAUS-Gründungsleitstelle in Bremen. Es werden geeignete Unternehmensberater*innen ausgewählt, die STARTHAUS-Gründungsleitstelle prüft die Beratungsergebnisse und sichert damit eine hohe Beratungsqualität. Die Antragsbeauftragung erfolgt über die BIS Wirtschaftsförderung Bremerhaven.
 

Art und Höhe der Förderung

Es kann ein Zuschuss in Höhe von bis zu 80 % der in Rechnung gestellten Beratungskosten (bis zu einem Tagewerksatz von 700 EUR) zuzüglich pauschalierter Reisekosten gemäß Entfernungszonen, maximal 2.800 EUR pro Antragsteller*innen beantragt werden.
 

Kontakt

Existenzgründungen / Kultur- und Kreativwirtschaft
Dr. Barbara Schieferstein

Tel: (0471) 9 46 46-922
Fax: (0471) 9 46 46-690

E-Mail:
schieferstein@bis-bremerhaven.de

BAB-Mikrokredit

Förderziel

Eine Finanzierung ist nicht immer einfach. Mit dem Mikrokredit erhalten Existenzgründer:innen und Kleinunternehmen im Land Bremen einen Kredit, der einen geringen Gesamtkapitalbedarf bis zu 125.000 Euro deckt. Dabei begleitet der Mirkokredit Finanzierungsbedarfe von Gründungsvorhaben, bestehenden Unternehmen sowie freiberuflich Tätigen - unabhängig von der Branche und vor allem bei Vorhaben mit eher geringem Kapitalbedarf und einer schwachen Bonität. Wenn die Hausbank eine Finanzierung ablehnt, weil zum Beispiel kein oder nur wenig Eigenkapital bzw. keine (ausreichenden) Sicherheiten vorhanden sind, dann könnte mit dem Mikrokredit geholfen werden.
 

Antragsberechtigte

Antragsberechtigt sind natürliche Personen, die ein Kleinstunternehmen als Gewerbebetrieb oder als Freiberufler:in gründen, übernehmen oder bereits betreiben und fortführen wollen. Das zu finanzierende Vorhaben muss im Lande Bremen durchgeführt werden. 
 

Antragsunterlagen

Die Antragsunterlagen für das BAB-Mikrodarlehen finden Sie hier: www.starthaus-bremerhaven.de. Vor der Antragsstellung empfehlen wir ein ausführliches Beratungsgespräch.
 

Förderfähige Maßnahmen

Der BAB-Mikrokredit kann für Investitionen und Betriebsmittelbedarfe im Zusammenhang mit
der Gründung oder Übernahme eines Kleinstunternehmens verwendet werden.
Bestehende Kleinstunternehmen können für die weitere Entwicklung, den Ausbau oder die Stabilisierung des Unternehmens den BAB-Mikrokredit in Anspruch nehmen.

Der Gesamtkapitalbedarf des Vorhabens darf 125.000 € nicht übersteigen.
Eigene Finanzierungsmöglichkeiten sind vorrangig zu nutzen. Ausgeschlossen ist die Umschuldung bzw. Nachfinanzierung bereits begonnener oder abgeschlossener Vorhaben sowie die Finanzierung von Unternehmen, die als Unternehmen in Schwierigkeiten nach den jeweils geltenden Bestimmungen der Europäischen Kommission einzustufen sind.

Die Finanzierung von Maßnahmen in einer Branche, die nach den Erfahrungen der BAB als besonders risikobehaftet eingeschätzt wird, ist grundsätzlich ausgeschlossen.
 

Art und Höhe der Förderung

Gewährt werden kann ein Darlehen für Vorhaben mit einem Gesamtfinanzierungsbedarf von bis zu 125.000 €, wenn eine angemessene Finanzierungsbeteiligung einer Geschäftsbank gewährleistet ist. Der Finanzierungsanteil der BAB soll 50.000 € nicht überschreiten.Die Auszahlung erfolgt zu 100%. Die Laufzeit beträgt bis zu 8 Jahre, bei einem tilgungsfreien Zeitraum von bis zu 24 Monaten.
 
Der aktuelle Zinssatz ist im Internet unter www.starthaus-bremerhaven.de ersichtlich.
 

Hinweise

Die Gründer- bzw. Unternehmerpersönlichkeiten müssen über ausreichende fachliche Kenntnisse und Fähigkeiten verfügen und eine ordnungsgemäße Unternehmensführung gewährleisten können.
 
Die ausgeübte Tätigkeit muss persönlich unabhängig, das heißt ohne eine direkte arbeitnehmerähnliche Bindung an einen Auftraggeber, ausgestaltet sein.
Das Vorhaben muss einen nachhaltigen wirtschaftlichen Erfolg erwarten lassen.
 
Der Antrag muss vor Beginn des Vorhabens bei der BIS oder BAB eingereicht werden.
 
Der o. g. Text fasst die Bestimmungen der maßgeblichen Verordnungen und Fördergrundsätze stark verkürzt zusammen.  

Ein Rechtsanspruch auf die Gewährung einer Förderung besteht nicht.
 
 

Kontakt

Existenzgründungen / Kultur- und Kreativwirtschaft
Dr. Barbara Schieferstein

Tel: (0471) 9 46 46-922
Fax: (0471) 9 46 46-690

E-Mail:
schieferstein@bis-bremerhaven.de

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BAB-Mikrokredit Flyer Dateigröße: 2,3 MB
Merkblatt-BAB-Mikrokredit Dateigröße: 172 kB
Förderkriterien Mikrokredit Dateigröße: 80 kB

Unternehmensnachfolge

Förderziel

Eine erfolgreiche Übergabe des eigenen Unternehmens will langfristig geplant sein.

Der Führungswechsel innerhalb eines Unternehmens ist ein normaler Bestandteil des betrieblichen Lebenszyklus. Dennoch werden von den über 70.000 kleinen und mittleren Unternehmen, die jährlich in Deutschland zur Unternehmensnachfolge anstehen, schätzungsweise 6.000 Betriebe stillgelegt, weil kein geeigneter Nachfolger gefunden wird.

Die frühzeitige Vorbereitung auf den Führungswechsel ist daher unerlässlich, um das Unternehmen sicher und erfolgreich am Markt zu halten.

Die Umsetzung einer Unternehmensnachfolge ist in der Praxis deshalb häufig schwierig, weil es keine Paulschallösung gibt. Welche Lösung im Einzelfall die optimale ist, hängt von den verschiedensten Kriterien ab. Zu den häufigsten Übergabefehlern, die zum Scheitern eines Nachfolgeprojektes führen können, gehören Finanzierungsfehler, steuerliche Fehlentscheidungen, eine falsche Beurteilung rechtlicher Fragen und die Unterschätzung der psychologischen Komponente.

Die BIS Bremerhaven bietet deshalb allen interessierten Unternehmern und deren potentiellen Nachfolgern an, gemeinsam die ersten Schritte zu einem erfolgreichen Führungswechsel zu erarbeiten.
 

Hinweise

Unser Dienstleistungsangebot:
  • Bereitstellung von Informationen über die grundsätzliche Vorgehensweise im Rahmen einer Unternehmensnachfolge
  • Vertrauliche Begleitung des Unternehmers bzw. seines Nachfolgers in den Phasen der Planung und Umsetzung
  • Aktive Hilfe bei der Suche nach Nachfolgern oder abgebenden Unternehmern mit Hilfe von regionalen und überregionalen Unternehmensbörsen
  • Spezielle Gründungsberatung für die Nachfolger und Hilfestellung in allen Finanzierungs und Förderangelegenheiten
  • Ausarbeitung eines bankfähigen Übernahmekonzeptes als Grundlage für die Sicherstellung der Finanzierung mit Hilfe des RKW-Bremen.
 

Kontakt

Existenzgründungen / Kultur- und Kreativwirtschaft
Dr. Barbara Schieferstein

Tel: (0471) 9 46 46-922
Fax: (0471) 9 46 46-690

E-Mail:
schieferstein@bis-bremerhaven.de

Startup Förderung Bremen - Bre-Up

Euer innovatives und hochtechnologisches Startup soll abheben? Ihr seid in der Seed-Phase und wollt weiter an eurem Prototypen schrauben? Dann bewerbt euch für die Startup Förderung Bremen! Damit unterstützen wir euch beim Aufbau eures Startups mit bis zu 150.000 Euro und stellen die Weichen für eine erfolgreiche Zukunft.

Wer kann gefördert werden?
Die Förderung richtet sich an hoch innovative (High- und Deeptech) Startups mit Sitz im Land Bremen, die nicht älter als fünf Jahre sind und ihren Prototypenweiterentwickeln und zur Marktreife bringen möchten. Die Förderung ist für euch geeignet, wenn ihr bereits über die erste Ideation- und Konzeptphase hinaus seid und den ersten Proof of Concept oder das Minimum Functional Products erstellt und getestet habt. Weiterhin sollte euer Unternehmen auf die Schlüsselbranchen und -technologien aus der Innovationsstrategie 2030 des Landes Bremen einzahlen.

Schlüssel- und innovative Branchen:

  • Luft- und Raumfahrt
  • Automotive
  • Maritime Wirtschaft/ Logistik
  • Nahrungs- und Genussmittelwirtschaft
  • regenerative Energiewirtschaft/ Windenergie
  • Gesundheitswirtschaft
  • Umwelttechnik
  • Kultur- und Kreativwirtschaft
  • Stahlwirtschaft
  • Maschinenbau und Baubranchen

Schlüsseltechnologien:

  • Digitalisierung und Künstliche Intelligenz
  • Messtechnik und Simulation
  • Biotechnologie
  • autonome Systeme und Robotik
  • Wasserstofftechnologien
  • Neue Arbeits- und Organisationsformen
  • Leichtbau und additive Fertigung

Wie wird gefördert?
Die Startup Förderung Bremen bezieht sich immer auf einen Zeitraum von maximal 24 Monaten, der nicht überschritten werden kann. In diesem Zeitraum bezuschussen wir euer Startup equity free mit bis zu 150.000 Euro. Der Fokus der Förderung liegt darauf, einen weiteren Schritt in der Entwicklung eines marktreifen Produktes zu machen. Dafür wird von euch ein spezifisches Projekt definiert. Das Projekt muss immer im Rahmen der Antragsstellung dargestellt werden und wird dann zum Festbetrag ausgezahlt.

Was kann gefördert werden?
Im Rahmen der Förderung können folgende Kosten  bezuschusst werden:

  • Personalkosten
  • Investitionskosten
  • Marketing
  • Coaching- und Beratungsleistungen
  • Gemeinkosten (7 % auf alle Kostenpositionen)

Wie läuft der Bewerbungsprozess? 
Das Bewilligungsverfahren verläuft in einem dreistufigen Prozess bestehend aus Vorauswahl, Bewerbungsphase und Antragsstellung. Für jeden Prozessschritt haben wir Vorlagen zusammengestellt, welche euch zur Orientierung dienen und im Downloadportal heruntergeladen werden können.

Vorauswahl
In der Vorauswahl wird zunächst ein aussagekräftiges Pitch Deck eingereicht. Wenn das Vorhaben zu den oben benannten Förderbedingungen passend scheint, wird zum Pitch vor weiteren Expertinnen und Experten eingeladen.

Businessplan
Ist der Pitch erfolgreich verlaufen, könnt ihr euren Busninessplan und die Executive Summary einreichen. Anschließend laden wir euch zu einem erneuten Ternmin ein und stellen Rückfragen zum Projekt.

Im Anschluss an den zweiten Pitch wird euer Vorhaben hinsichtlich der Erfüllung des anspruchsvollen Innovationsgehalts und des erkennbaren Marktpotentials und Umsetzungspotenzial bewertet.

Antragsstellung
Erst nach erfolgreicher Bewerbung findet die formale Antragsstellung statt. Hierfür müsst ihr uns zusammen mit dem Businessplan eine Executive Summary als Präsentation zur Verfügung stellen. Entsprechende Vorlagen sind in kürze verfügbar.

Ihr habt Interesse? Dann kontaktiert Anna Lena Garms! - Eine Antragstellung ist ab 26. April 2023 möglich!

 

 

Kontakt

Umweltförderung / Investitionsförderung
Anna Lena Garms

Tel: 0471 - 94646-746
Fax: 0471-94646-690

E-Mail:
garms@bis-bremerhaven.de

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Richtlinie_Bre-Up Dateigröße: 193 kB
Durchführungsbestimmungen_Bre-Up Dateigröße: 189 kB

Förderung Kreativwirtschaft

Förderung Kreativwirtschaft

Förderziel

Ob Architektur, Musik oder Werbung - die Kulturwirtschaft und Kreativwirtschaft ist mit ihren 11 Wertschöpfungsketten ein vielfältiger Branchenmix. Ihr gehören sowohl Freiberufle_innen wie Künster_innen und Kulturschaffende als auch Kleinstunternehmerinnen und -unternehmer wie Kunsthändler, Agenten und Galeristen an. In diesen Branchenbereichen findet vermehrt Gründungsgeschehen statt und Vernetzung führt zu mehr Sichtbarbeit.

 

Antragsberechtigte

Freiberufler_innen, Klein- und Kleinstunternehmen sowie Unternehmer_innen der o.g. Zielgruppe.
 

Art und Höhe der Förderung

Im Rahmen der allgemeinen Wirtschaftsförderung erhalten die Akteure der Kreativwirtschaft vielfältige Unterstützungsangebote. Dazu zählen Finanzierungsberatungen von Crowdfunding über Mikrokredit bis zur Investitonsförderung, einzelbetriebliche Professionalisierungsangebote oder Netzwerkveranstaltungen. Wir suchen gemeinsam Räume für Ihre Aktivitäten und helfen bei der Erschließung neuer Märkte.
 

Kontakt

Existenzgründungen / Kultur- und Kreativwirtschaft
Dr. Barbara Schieferstein

Tel: (0471) 9 46 46-922
Fax: (0471) 9 46 46-690

E-Mail:
schieferstein@bis-bremerhaven.de

Sonstige Förderungen

Gute Arbeit

Gute Arbeit - Starker Standort

Ein attraktiver Arbeitsmarkt ist eine wichtige Voraussetzung für einen zukunftsfähigen Standort. Im Land Bremen unterstützen daher unterschiedliche Institutionen Unternehmen dabei, dazu beizutragen.
 
Nutzen Sie Zuschüsse, günstige Darlehen und zielführende Beratungsleistungen der verschiedenen Förderprogramme. Das ist gut für Ihr Unternehmen und zugleich tragen Sie  zu einer modernen Arbeitswelt mit motivierten, engagierten Mitarbeitern bei.
 
Weitere Informationen: www.bremen.de/gute-arbeit

Kontakt

Bereichsleiterin Wirtschaftsförderung
Dr. Jennifer Schweiger

Tel: (0471) 9 46 46-640
Fax: (0471) 9 46 46-690

E-Mail:
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Veranstaltungsförderung

Kultur- und Sportveranstaltungen in Bremerhaven

Die BIS Wirtschaftsförderung Bremerhaven GmbH ist seit 2022 mit der Umsetzung des Förderprogramms „Veranstaltungsförderung Kultur und Sport“ für Bremerhaven beauftragt und für die Vergabe und Abrechnung der Zuwendungen zuständig.
Voraussichtlich wird es auch 2025 wieder Zuschüsse im Rahmen von Fehlbedarfsfinanzierungen für Kultur- und Sportveranstaltungen in Bremerhaven aus Mitteln der Senatorin für Wirtschaft, Häfen und Transformation geben.

Das Förderinteresse gilt insbesondere Kultur- und Sportveranstaltungen, die Besucherentscheidungen für Bremerhaven auslösen oder unterstützen. Darüber hinaus sind Veranstaltungen förderfähig, die eine deutliche regionale und überregionale mediale Aufmerksamkeit erzeugen und einen Beitrag zum kulturellen Profil und Selbstverständnis der Stadt Bremerhaven leisten.

Anträge auf Veranstaltungsförderung Kultur und Sport, die Sie im Jahr 2025 durchführen möchten, können bis zum 31. Mai 2024 anhand der vorgegebenen Formulare direkt bei der BIS Wirtschaftsförderung Bremerhaven eingereicht werden.

Die Antragsunterlagen, Förderkriterien und FÜVAKUS-Richtlinie finden Sie bei den Downloads auf dieser Seite.

Zur Bewilligung der Anträge

Anträge auf die Veranstaltungsförderung können jeweils zu Beginn des Jahres für das Folgejahr an die BIS gestellt werden. Anhand vorgegebener Kriterien in sechs Kernbereichen nimmt die BIS eine Auswahl der Anträge vor und erstellt ein Ranking. In Bremerhaven kommt dann zumeist vor den Sommerferien der Vergabeausschuss zusammen, der auf Grundlage dieses Rankings und der vorhandenen Projektmittel über die Förderung der Projekte entscheidet. Ein Anspruch auf die Gewährung von Fördermitteln besteht nicht.

Neue Förderrichtlinie ab 01.06.2023

Seit dem 01.06.2023 gilt eine neue Richtlinie über die Förderung überregional wirksamer Veranstaltungen in den Bereichen Kultur und Sport im Land Bremen (FÜ. Die aktuelle Richtlinie finden Sie bei den Downloads auf dieser Seite.

Der Vergabeausschuss

Stimmberechtigte Mitglieder des Vergabeausschuss Kultur und Sport in Bremerhaven sind besetzt durch den/die Oberbürgermeister:in; - den/die Bürgermeister:in; bis zu zwei Stadträte:innen; - ein:e Vertreter:in der Senatorin für Wirtschaft, Häfen und Transformation.

 

Kontakt

Förderung / Abwicklung
Karolina Fahrenbach

Tel: (0471) 9 46 46-670
Fax: (0471) 9 46 46-690

E-Mail:
fahrenbach@bis-bremerhaven.de

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