Für Vorhaben der gewerblichen Wirtschaft in Bremerhaven werden vorrangig Investitionsdarlehen im Rahmen des von der EU, der Bundesrepublik Deutschland und dem Land Bremen finanzierten Landesinvestitionsförderprogramms gewährt. Für besonders bedeutende Vorhaben können ggf. auch Zuschüsse gewährt werden. Ziel ist es, die Unternehmen bei Investitionen im Rahmen der Gründung, Erweiterung oder Umstrukturierung zu unterstützen. Besonderer Wert wird dabei auf die Schaffung und Sicherung von wettbewerbsfähigen und qualifizierten Dauerarbeitsplätzen (DAP) gelegt.
Einen Bonus können Antragsteller für die Schaffung zusätzlicher Frauenarbeitsplätze und für zusätzliche Ausbildungsplätze erhalten.
den sog. Primäreffekt erfüllen, d.h. über 50% des Umsatzes überregional erwirtschaften oder
die Investitionsmaßnahmen in einem Gewerbe- oder Industriegebiet durchführen (gilt nur für KMU).
Nicht gefördert werden:
Gewährt werden vorrangig Förderdarlehen, unter Einbeziehung der Bremer Aufbau-Bank GmbH. Deren Laufzeit beträgt i.d.R. höchstens 10 Jahre bei max. 2 Tilgungsfreijahren. Die Darlehensverzinsung ist Vorhabensabhängig und enthält eine angemessene Zinsverbilligung. Das Darlehen ist auf max. 50% der förderfähigen Kosten begrenzt.
Für besonders bedeutende Vorhaben können ggf. auch Zuschüsse gewährt werden.
Der Subventionswert (Zinsvorteil und/oder Zuschuss) kann zwischen 7,5% und 30% der förderfähigen Investitionen des Sachanlagevermögens bzw. der Bemessungsgrundlage betragen.
Investitionsbeginn erst nach Antragstellung und Genehmigung!
Der Investitionszeitraum darf grundsätzlich maximal 36 Monate betragen.
Ein Vorhaben ist förderfähig, wenn der Investitionsbetrag bezogen auf ein Jahr, die in den letzten drei Jahren durchschnittlich verdienten Abschreibungen um mind. 50% übersteigt oder die Zahl der Dauerarbeitsplätze um 10% (mindestens jedoch 1 DAP) erhöht wird.
Die Zweckbindung der geförderten Wirtschaftsgüter und Arbeitsplätze beträgt 5 Jahre.
Der o.g. Text fasst die Bestimmungen der maßgeblichen Verordnungen und Fördergrundsätze stark verkürzt zusammen. Es empfiehlt sich unbedingt ein ausführliches Beratungsgespräch.
Ein Anspruch des Antragstellers auf Gewährung einer Zuwendung besteht nicht.
Bereichsleiterin Wirtschaftsförderung
Dr. Jennifer Schweiger
Tel: (0471) 9 46 46-640
Fax: (0471) 9 46 46-690
E-Mail:
schweiger@bis-bremerhaven.de
Generelles Ziel des Europäischen Meeres- und Fischereifonds (EMFF) der Europäischen Union ist die Förderung einer wettbewerbsfähigen, ökologisch nachhaltigen, rentablen und sozial verantwortungsvollen Fischerei und Aquakultur sowie die Unterstützung der Durchführung der Gemeinsamen Fischereipolitik (GFP).
Zur Teilfinanzierung von Investitionsvorhaben der gewerblichen Fischwirtschaft, die die Verarbeitung und Vermarktung von Erzeugnissen der Fischerei und der Aquakultur betreffen, können Zuschüsse im Rahmen der Förderungsbestimmungen zum EU-Strukturfonds EMFF sowie unter Beachtung der Verwaltungsvorschriften zum § 44 der Landeshaushaltsordnung (LHO) gewährt werden. Die Zuschüsse setzen sich generell zusammen aus EU-Strukturfondsmitteln sowie aus einer nationalen Kofinanzierung.
Der EMFF kann Sachanlageinvestitionen fördern, beispielsweise den Bau, die Erweiterung, die Ausrüstung und die Modernisierung von Unternehmen.
Ziele des EMFF im Bereich Verarbeitung und Vermarktung sind dabei u.a. die Einsparung von Energie; die Verringerung von Umweltbelastungen; die Verbesserung von Sicherheit, Hygiene, der Gesundheit und der Arbeitsbedingungen; die Verarbeitung von Nebenerzeugnissen, die bei der Hauptverarbeitung anfallen. Außerdem können Investitionen unterstützt werden die zu neuen oder verbesserten Erzeugnissen, neuen oder verbesserten Verfahren oder neuen oder verbesserten Systemen der Verwaltung oder Organisation führen.
Mit dem Vorhaben soll die Wettbewerbsfähigkeit und Wirtschaftlichkeit des fischwirtschaftlichen Unternehmens gesteigert und damit ein Beitrag zur Sicherung und Schaffung von Arbeitsplätzen geleistet werden. Dabei soll die Gleichstellung von Männern und Frauen gefördert werden.
Antragsberechtigt sind Kleinstunternehmen, kleine sowie mittlere Unternehmen (KMU) nach EU-Definition , aus den Bereichen Verarbeitung von oder Großhandel mit Erzeugnissen der Fischerei und der Aquakultur, die ihre Betriebsstätte in der Freien Hansestadt Bremen haben.
Grundsätzlich förderfähig ist der Bau, die Erweiterung, die Ausrüstung und die Modernisierung von Unternehmen.
Der Gesamtzuschuss (EMFF inkl. nationaler Kofinanzierung) kann bei Kleinstunternehmen sowie KMU bis zu 25 % der zuwendungsfähigen Aufwendungen (Investitionen des Sachanlagevermögens) betragen.
Antragsunterlagen
Schriftlicher Antrag an die BIS (Antragsformular und Anlagen), rechtsverbindlich unterschrieben.
Publizitätspflichten
Geförderte Unternehmen unterliegen besonderen Publizitätsvorschriften und müssen die Öffentlichkeit über die erhaltene Unterstützung aus dem EMFF informieren.
Geförderte Unternehmen werden außerdem in ein öffentliches „Verzeichnis der Begünstigen“ (u.a. Nennung von Unternehmensnamen, Vorhaben und Zuschuss) aufgenommen. Die Veröffentlichung kann auch im Internet erfolgen.
Sprechen Sie uns an!
Umweltförderung / Investitionsförderung
Guido Ketschau
Tel: (0471) 9 46 46-741
Fax: (0471) 9 46 46-690
E-Mail:
ketschau@bis-bremerhaven.de
Mit der Förderung soll insbesondere die Innovationskraft kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU) des Landes unterstützt werden. Gefördert wird die Entwicklung innovativer Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen.
Gegenstand der Beihilfen sind:
Unternehmen mit Sitz bzw. aktiver Betriebsstätte im Land Bremen die Forschung und Entwicklung betreiben sowie Forschungseinrichtungen als Kooperationspartner eines Unternehmens. Für Durchführbarkeitsstudien sind ausschließlich KMU antragsberechtigt.
FuE
Vorrangig zinsverbilligte Darlehen können bis zu 100% der förderfähigen Kosten für ein FuE-Vorhaben abdecken, sofern der Beihilfewert die max. Beihilfeintensität (abh. von u.a. der Unternehmensgröße) nicht überschreitet. Die max. Höhe des Darlehens beträgt 500.000 €. Die Laufzeit sollte 6 Jahre nicht überschreiten.
In begründeten Fällen Zuschüsse. Nicht rückzahlbarer Zuschuss von 25 - 100% (100% nur für wiss. Einrichtungen) der förderfähigen Kosten, abhängig von der Unternehmensgröße und der Art des Vorhabens, maximal 100.000 € bei Einzelprojekten bzw. 200.000 € bei Verbundprojekten.
Durchführbarkeitsstudien
Nicht rückzahlbarer Zuschuss von bis zu 50% der förderfähigen Kosten. Der Zuschuss ist auf max. 50.000 € begrenzt.
Anträge auf Förderung müssen vor Projektbeginn (erste Auftragserteilung) bei der BIS Bremerhavener Gesellschaft für Investitionsförderung und Stadtentwicklung mbH eingereicht worden sein. Eine Zuwendung wird nicht gewährt, wenn zum Zeitpunkt der Bewilligung der Antragsteller seine Geschäftstätigkeit oder Zahlungen eingestellt hat und/oder eröffnet worden ist. Antragsunterlagen Anträge sind vor Beginn der Maßnahme unter Verwendung des entsprechenden Antragsformulars zu stellen.
Technologieförderung
Dr. rer. nat. Marc Bläsing
Tel: (0471) 9 46 46-605
Fax: (0471) 9 46 46-690
E-Mail:
blaesing@bis-bremerhaven.de
Technologieförderung
Dr. rer. nat. Marc Bläsing
Tel: (0471) 9 46 46-605
Fax: (0471) 9 46 46-690
E-Mail:
blaesing@bis-bremerhaven.de
Existenzgründungen / Kultur- und Kreativwirtschaft
Dr. Barbara Schieferstein
Tel: (0471) 9 46 46-922
Fax: (0471) 9 46 46-690
E-Mail:
schieferstein@bis-bremerhaven.de
Bereichsleiterin Wirtschaftsförderung
Dr. Jennifer Schweiger
Tel: (0471) 9 46 46-640
Fax: (0471) 9 46 46-690
E-Mail:
schweiger@bis-bremerhaven.de
Technologieförderung
Dr. rer. nat. Marc Bläsing
Tel: (0471) 9 46 46-605
Fax: (0471) 9 46 46-690
E-Mail:
blaesing@bis-bremerhaven.de
Technologieförderung
Dr. rer. nat. Marc Bläsing
Tel: (0471) 9 46 46-605
Fax: (0471) 9 46 46-690
E-Mail:
blaesing@bis-bremerhaven.de
Umweltförderung / Investitionsförderung
Guido Ketschau
Tel: (0471) 9 46 46-741
Fax: (0471) 9 46 46-690
E-Mail:
ketschau@bis-bremerhaven.de
Umweltförderung / Investitionsförderung
Guido Ketschau
Tel: (0471) 9 46 46-741
Fax: (0471) 9 46 46-690
E-Mail:
ketschau@bis-bremerhaven.de
Umweltförderung / Investitionsförderung
Guido Ketschau
Tel: (0471) 9 46 46-741
Fax: (0471) 9 46 46-690
E-Mail:
ketschau@bis-bremerhaven.de
Umweltförderung / Investitionsförderung
Guido Ketschau
Tel: (0471) 9 46 46-741
Fax: (0471) 9 46 46-690
E-Mail:
ketschau@bis-bremerhaven.de
Förderziel
Unternehmen aus Bremerhaven und Bremen erhalten mit den kostenfreien energievisiten der gemeinnützigen Klimaschutzagentur energiekonsens einen ersten Überblick über den Energieverbrauch einer spezifischen Technologie in ihrem Unternehmen. Durch die Empfehlungen von qualifizierten Ingenieur*innen soll die Energieeffizienz in den Unternehmen gesteigert werden. So sparen Unternehmen Energiekosten und steigern zugleich ihre Wettbewerbsfähigkeit.
Antragsberechtigte
Die energievisiten richten sich an kleine und mittelständische Unternehmen (sog. KMUs) aus Bremerhaven und Bremen.
Art und Höhe der Förderung
Jedes Unternehmen aus Bremerhaven und Bremen ist berechtigt, eine kostenfreie Kurzberatung zu einem wählbaren Thema (Beleuchtung, Druckluft, Heizung, Kälte, Lüftungsanlagen, Server, Solar oder Neubau) in Anspruch zu nehmen. Wenn sich Unternehmen zum energieeffizienten Neubau oder einer unternehmenseigenen Solaranlage beraten lassen möchten, ist dies in einer zweiten kostenfreien Beratung möglich.
Weitere Informationen: www.energiekonsens.de/energievisiten
Förderziel
Wer seine CO2-Emissionen senken will, muss wissen, wo sie entstehen. Mit der Förderung von CO2-Bilanzen für Unternehmen verfolgt die gemeinnützige Klimaschutzagentur energiekonsens das Ziel, die Treibhausgasemissionen der Bremerhavener und Bremer Wirtschaft zu senken und ihre Energieeffizienz zu steigern. CO2-Bilanzen umfassen alle direkten und indirekten Emissionen eines Unternehmens.
Antragsberechtigte
Die Förderung einer CO2-Bilanz steht Unternehmen aus Bremerhaven und Bremen offen, die zuvor nachweisbar eine Energieberatung Mittelstand oder eine vergleichbare Energieeffizienzanalyse durchgeführt haben.
Art und Höhe der Förderung
Die Förderung der Maßnahmen erfolgt in Form einer Anteilsfinanzierung und wird als nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt. Die Erstellung einer CO2-Bilanz wird mit 60 Prozent, maximal jedoch mit 3.600 Euro gefördert.
Weitere Informationen: www.energiekonsens.de/foerderung-co2-bilanz
Hinweise
Die CO2-Bilanz muss durch einen geeigneten Dienstleister durchgeführt werden. Die gemeinnützige Klimaschutzagentur energiekonsens prüft im Vorfeld die Eignung des durchführenden Büros.
Förderziel
Die gemeinnützige Klimaschutzagentur energiekonsens identifiziert, fördert und begleitet Kooperationen zwischen zwei oder mehreren Unternehmen. Das Projekt unterstützt Unternehmen bei der Suche von Synergiepotenzialen insbesondere in den Bereichen Wärme, Strom und Mobilität. So können Energieeffizienzpotenziale über die Betriebsgrenze hinaus erkannt und genutzt werden.
Antragsberechtigte
Am Projekt „Kooperation CO2“ können Unternehmen aus Bremerhaven und Bremen teilnehmen.
Förderfähige Maßnahmen
Die energievisite:solar+ und die energievisite:mobilität+ dienen als Einstieg in das Projekt und identifizieren Synergiepotenziale zwischen Unternehmen. Der Fokus liegt auf den Bereichen Mobilität und Abwärme. Wenn eine Möglichkeit zur Kooperation erkannt wurde, folgt eine Umfeldanalyse mit dem Ziel, geeignete Kooperationspartner zu finden. Das Resultat ist ein Gesamtkonzept für die Umsetzung energieeffizienter Maßnahmen im Unternehmensverbund. Der gesamte Prozess findet unter fachlicher Beratung und Begleitung statt.
Art und Höhe der Förderung
Die Teilnahme am Projekt (inklusive Beratung, Umfeldanalyse, Kooperation und Begleitung der Umsetzung) ist für Unternehmen aus Bremerhaven und Bremen kostenfrei.
Weitere Informationen: www.energiekonsens.de/kooperation-co2
Förderung / Abwicklung
Karolina Fahrenbach
Tel: (0471) 9 46 46-670
Fax: (0471) 9 46 46-690
E-Mail:
fahrenbach@bis-bremerhaven.de
Weitere Informationen: www.starthaus-bremerhaven.de
Bereichsleiterin Wirtschaftsförderung
Dr. Jennifer Schweiger
Tel: (0471) 9 46 46-640
Fax: (0471) 9 46 46-690
E-Mail:
schweiger@bis-bremerhaven.de
Existenzgründungen / Kultur- und Kreativwirtschaft
Dr. Barbara Schieferstein
Tel: (0471) 9 46 46-922
Fax: (0471) 9 46 46-690
E-Mail:
schieferstein@bis-bremerhaven.de
Existenzgründungen / Kultur- und Kreativwirtschaft
Dr. Barbara Schieferstein
Tel: (0471) 9 46 46-922
Fax: (0471) 9 46 46-690
E-Mail:
schieferstein@bis-bremerhaven.de
Existenzgründungen / Kultur- und Kreativwirtschaft
Dr. Barbara Schieferstein
Tel: (0471) 9 46 46-922
Fax: (0471) 9 46 46-690
E-Mail:
schieferstein@bis-bremerhaven.de
Existenzgründungen / Kultur- und Kreativwirtschaft
Dr. Barbara Schieferstein
Tel: (0471) 9 46 46-922
Fax: (0471) 9 46 46-690
E-Mail:
schieferstein@bis-bremerhaven.de
Hinweise/Richtlinie
Voraussichtlich werden auch für das kommende Jahr wieder Mittel für die Kultur- und Sportveranstaltungsförderung Bremerhaven zur Verfügung stehen. Diese Mittel werden vom Senator für Wirtschaft und Häfen zur Verfügung gestellt und von der WFB Wirtschaftsförderung Bremen GmbH verwaltet. Über die Vergabe beschließt ein Ausschuss, dem Vertreter des Magistrats und des Senators für Wirtschaft und Häfen angehören.
Wir bitten Sie um Einreichung von Anträgen auf eine projektbezogene Fehlbedarfsförderung 2022. Die Anträge sollten im Licht der Kriterien für die Kulturveranstaltungsförderung insbesondere überregionale Bedeutung beanspruchen können. Über die Höhe der finanziellen Ausstattung der Veranstaltungsförderung 2022 lassen sich zurzeit noch keine Aussagen machen.
Antragsfähig sind Veranstaltungen im Kalenderjahr 2022.
Erfahrungsgemäß ist das Förderbegehren alljährlich größer als das zur Verfügung stehende Budget. Wir bitten Sie deshalb, möglichst nur einen Antrag zu stellen, der sich zudem in der Höhe des Förderbedarfs an knappen Ressourcen orientiert. Die Projekte sollten im Licht der Kriterien für die Veranstaltungsförderung besondere Bedeutung beanspruchen können.
Bitte verwenden Sie für Ihre Antragstellung unbedingt das Antragsformular, das Ihnen im Download unter www.wfb-bremen.de/de/page/marketing/kultur-und-sportveranstaltungsfoerderung zur Verfügung steht. Förderfähig sind nur Anträge, für die vollständig ausgefüllte Formulare vorgelegt werden.
Wir bitte Sie, die Anträge einschließlich der Finanzierung an den
Magistrat der Stadt Bremerhaven
Referat für Wirtschaft
Barkhausenstraße 22
27568 Bremerhaven
einzureichen. Anschließend werden diese Anträge an die WFB in Bremen durch uns weitergeleitet.
Nach der formalen Prüfung der Anträge durch die WFB entscheidet der Vergabeausschuss voraussichtlich im Juni 2021 über die zu fördernden Projekte.
Förderfähig sind Projekte aller Sparten der Kultur und Kunst, die den Förderkriterien entsprechen.
Die Förderung erfolgt ausschließlich als Fehlbedarfsvereinbarung auf der Grundlage einer verbindlichen Kosten- und Finanzkalkulation, die unabdingbar Teil Ihres Antrages ist.
Wir bitten Sie um Ihren aussagefähigen Antrag. Letzter Abgabetermin ist der 17. Mai 2021.
Die Stadt Bremerhaven fördert mit einer neuen Richtlinie ab dem 01.01.2020 die Bereitstellung dualer Ausbildungsplätze. Die Förderung steht auch im Jahr 2021 zur Verfügung. Die finanzielle Förderung in Höhe von 2.000 Euro pro Ausbildungsjahr richtet sich an Unternehmen und Betriebe mit bis zu 500 Mitarbeitenden und dem Ausbildungsstandort Bremerhaven.
Im Downloadbereich finden Sie die Richtlinie über die "Gewährung von Zuwendungen zur Förderung zusätzlicher dualer Ausbildungsplätze in der Stadt Bremerhaven".
Als Ansprechpartner für interessierte Unternehmen und Betriebe steht Peter Bober, Amt für kommunale Arbeitsmarktpolitik, zur Verfügung:
Magistrat der Stadt Bremerhaven
Amt für kommunale Arbeitsmarktpolitik
Stadthaus 1, 2. Etage, Zi. 203
Hinrich-Schmalfeldt-Straße
27576 Bremerhaven
Tel.: 0471 590-2941
E-Mail: peter.bober@magistrat.bremerhaven.de
Existenzgründungen / Kultur- und Kreativwirtschaft
Dr. Barbara Schieferstein
Tel: (0471) 9 46 46-922
Fax: (0471) 9 46 46-690
E-Mail:
schieferstein@bis-bremerhaven.de
Bereichsleiterin Wirtschaftsförderung
Dr. Jennifer Schweiger
Tel: (0471) 9 46 46-640
Fax: (0471) 9 46 46-690
E-Mail:
schweiger@bis-bremerhaven.de