Für Vorhaben der gewerblichen Wirtschaft in Bremerhaven werden vorrangig Investitionsdarlehen im Rahmen des von der EU, der Bundesrepublik Deutschland und dem Land Bremen finanzierten Landesinvestitionsförderprogramms gewährt. Für besonders bedeutende Vorhaben können ggf. auch Zuschüsse gewährt werden. Ziel ist es, die Unternehmen bei Investitionen im Rahmen der Gründung, Erweiterung oder Umstrukturierung zu unterstützen. Besonderer Wert wird dabei auf die Schaffung und Sicherung von wettbewerbsfähigen und qualifizierten Dauerarbeitsplätzen (DAP) gelegt.
Einen Bonus können Antragsteller für die Schaffung zusätzlicher Frauenarbeitsplätze und für zusätzliche Ausbildungsplätze erhalten.
den sog. Primäreffekt erfüllen, d.h. über 50% des Umsatzes überregional erwirtschaften oder
die Investitionsmaßnahmen in einem Gewerbe- oder Industriegebiet durchführen (gilt nur für KMU).
Nicht gefördert werden:
Gewährt werden vorrangig Förderdarlehen, unter Einbeziehung der Bremer Aufbau-Bank GmbH. Deren Laufzeit beträgt i.d.R. höchstens 10 Jahre bei max. 2 Tilgungsfreijahren. Die Darlehensverzinsung ist Vorhabensabhängig und enthält eine angemessene Zinsverbilligung. Das Darlehen ist auf max. 50% der förderfähigen Kosten begrenzt.
Für besonders bedeutende Vorhaben können ggf. auch Zuschüsse gewährt werden.
Der Subventionswert (Zinsvorteil und/oder Zuschuss) kann zwischen 7,5% und 30% der förderfähigen Investitionen des Sachanlagevermögens bzw. der Bemessungsgrundlage betragen.
Investitionsbeginn erst nach Antragstellung und Genehmigung!
Der Investitionszeitraum darf grundsätzlich maximal 36 Monate betragen.
Ein Vorhaben ist förderfähig, wenn der Investitionsbetrag bezogen auf ein Jahr, die in den letzten drei Jahren durchschnittlich verdienten Abschreibungen um mind. 50% übersteigt oder die Zahl der Dauerarbeitsplätze um 10% (mindestens jedoch 1 DAP) erhöht wird.
Die Zweckbindung der geförderten Wirtschaftsgüter und Arbeitsplätze beträgt 5 Jahre.
Der o.g. Text fasst die Bestimmungen der maßgeblichen Verordnungen und Fördergrundsätze stark verkürzt zusammen. Es empfiehlt sich unbedingt ein ausführliches Beratungsgespräch.
Ein Anspruch des Antragstellers auf Gewährung einer Zuwendung besteht nicht.
Bereichsleiterin Wirtschaftsförderung
Dr. Jennifer Schweiger
Tel: (0471) 9 46 46-640
Fax: (0471) 9 46 46-690
E-Mail:
schweiger@bis-bremerhaven.de
Umweltförderung / Investitionsförderung
Anna Lena Garms
Tel: 0471 - 94646-746
Fax: 0471-94646-690
E-Mail:
garms@bis-bremerhaven.de
Wichtiger Hinweis
Ab dem 15. Juli 2022 können keine Anträge mehr gestellt werden.
Mit der Förderung von Maßnahmen zur Digitalisierung sollen öffentliche Veranstaltungs- und Kulturstätten im Land Bremen dabei unterstützt werden, sich pandemieresilient, nachhaltig und zukunftsfähig aufzustellen und neue Wachstumspotentiale für sich zu erschließen. Damit soll ein Beitrag zur Erhöhung des Digitalisierungsgrades von Veranstaltungsstätten und zur digitalen Transformation der bremischen Wirtschaft insgesamt geleistet werden.
Dieses Projekt wird als Teil der Reaktion der Union auf die COVID-19-Pandemie finanziert.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind Personengesellschaften, juristische Personen des privaten und des öffentlichen Rechts, Sondervermögen sowie nichtrechtsfähige Anstalten und Stiftungen die auf eine Vielzahl von Besucher:innen ausgerichtete öffentliche Kultur- und Veranstaltungsstätten im Land Bremen betreiben.
Wie wird gefördert?
Was wird gefördert?
Gefördert werden insbesondere:
Weitere Informationen entnehmen Sie der Richtlinie zur Förderung von Digitalisierungsmaßnahmen für öffentlicher Veranstaltungs und Kulturstätten im Land Bremen.
Hinweise und Voraussetzungen
Das Vorhaben muss einen Beitrag leisten, um:
Die Richtlinie zum Programm finden Sie hier.
Antragstellung:
Anträge sind an die Bewilligungsbehörde zu richten:
Bremer Aufbau-Bank GmbH
Domshof 14/15
28195 Bremen
Telefon: 0421/9600-415
Fax: 0421/9600-840
www.bab-bremen.de
Mit der Förderung soll insbesondere die Innovationskraft kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU) des Landes unterstützt werden. Gefördert wird die Entwicklung innovativer Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen.
Gegenstand der Beihilfen sind:
Unternehmen mit Sitz bzw. aktiver Betriebsstätte im Land Bremen die Forschung und Entwicklung betreiben sowie Forschungseinrichtungen als Kooperationspartner eines Unternehmens. Für Durchführbarkeitsstudien sind ausschließlich KMU antragsberechtigt.
FuE
Vorrangig zinsverbilligte Darlehen können bis zu 100% der förderfähigen Kosten für ein FuE-Vorhaben abdecken, sofern der Beihilfewert die max. Beihilfeintensität (abh. von u.a. der Unternehmensgröße) nicht überschreitet. Die max. Höhe des Darlehens beträgt 500.000 €. Die Laufzeit sollte 6 Jahre nicht überschreiten.
In begründeten Fällen Zuschüsse. Nicht rückzahlbarer Zuschuss von 25 - 100% (100% nur für wiss. Einrichtungen) der förderfähigen Kosten, abhängig von der Unternehmensgröße und der Art des Vorhabens, maximal 100.000 € bei Einzelprojekten bzw. 200.000 € bei Verbundprojekten.
Durchführbarkeitsstudien
Nicht rückzahlbarer Zuschuss von bis zu 50% der förderfähigen Kosten. Der Zuschuss ist auf max. 50.000 € begrenzt.
Anträge auf Förderung müssen vor Projektbeginn (erste Auftragserteilung) bei der BIS Bremerhavener Gesellschaft für Investitionsförderung und Stadtentwicklung mbH eingereicht worden sein. Eine Zuwendung wird nicht gewährt, wenn zum Zeitpunkt der Bewilligung der Antragsteller seine Geschäftstätigkeit oder Zahlungen eingestellt hat und/oder eröffnet worden ist. Antragsunterlagen Anträge sind vor Beginn der Maßnahme unter Verwendung des entsprechenden Antragsformulars zu stellen.
Technologieförderung
Dr. rer. nat. Marc Bläsing
Tel: (0471) 9 46 46-605
Fax: (0471) 9 46 46-690
E-Mail:
blaesing@bis-bremerhaven.de
Technologieförderung
Dr. rer. nat. Marc Bläsing
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Fax: (0471) 9 46 46-690
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Dr. rer. nat. Marc Bläsing
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Bereichsleiterin Wirtschaftsförderung
Dr. Jennifer Schweiger
Tel: (0471) 9 46 46-640
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E-Mail:
schweiger@bis-bremerhaven.de
Mit Digitalisierung in die Zukunft investieren
In Zusammenarbeit mit der Senatorin für Wirtschaft Häfen und Transformation setzen wir das Förderprogramm „Digitaler Mittelstand - Förderung von Digitalisierungsvorhaben in KMU“ (Digitaler Mittelstand) um, um die Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft im Land Bremen dabei zu unterstützen, sich zukunftssicher und digitaler aufzustellen.
Die Einzelheiten des Förderprogramms finden Sie in der Förderrichtlinie "Digitaler Mittelstand" im Downloadbereich.
Wer wird gefördert?
Was wird gefördert?
Gefördert werden Ausgaben für Digitalisierung, die im Land Bremen zum Einsatz kommen, in den Themenbereichen:
Was wird nicht gefördert?
Zu den nicht zuwendungsfähigen Ausgaben gehören u.a. die folgenden Kosten:
Wie wird gefördert?
Wichtige Hinweise
Antragstellung
Digital-Lotse
Michael Arzenheimer
Tel: 0471 9 46 46-665
Fax: 0471 9 46 46-690
E-Mail:
arzenheimer@bis-bremerhaven.de
Förderung/Abwicklung
Natalia Sushina
Tel:
Mobil: (0471) 946 46-810
Fax: (0471) 9 46 46-690
E-Mail:
sushina@bis-bremerhaven.de
Umweltförderung / Investitionsförderung
Anna Lena Garms
Tel: 0471 - 94646-746
Fax: 0471-94646-690
E-Mail:
garms@bis-bremerhaven.de
Umweltförderung / Investitionsförderung
Guido Ketschau
Tel: (0471) 9 46 46-741
Fax: (0471) 9 46 46-690
E-Mail:
ketschau@bis-bremerhaven.de
Umweltförderung / Investitionsförderung
Anna Lena Garms
Tel: 0471 - 94646-746
Fax: 0471-94646-690
E-Mail:
garms@bis-bremerhaven.de
Umweltförderung / Investitionsförderung
Guido Ketschau
Tel: (0471) 9 46 46-741
Fax: (0471) 9 46 46-690
E-Mail:
ketschau@bis-bremerhaven.de
Umweltförderung / Investitionsförderung
Anna Lena Garms
Tel: 0471 - 94646-746
Fax: 0471-94646-690
E-Mail:
garms@bis-bremerhaven.de
Umweltförderung / Investitionsförderung
Guido Ketschau
Tel: (0471) 9 46 46-741
Fax: (0471) 9 46 46-690
E-Mail:
ketschau@bis-bremerhaven.de
Umweltförderung / Investitionsförderung
Anna Lena Garms
Tel: 0471 - 94646-746
Fax: 0471-94646-690
E-Mail:
garms@bis-bremerhaven.de
Umweltförderung / Investitionsförderung
Guido Ketschau
Tel: (0471) 9 46 46-741
Fax: (0471) 9 46 46-690
E-Mail:
ketschau@bis-bremerhaven.de
Förderziel
Unternehmen aus Bremerhaven und Bremen erhalten mit den kostenfreien energievisiten der gemeinnützigen Klimaschutzagentur energiekonsens einen ersten Überblick über den Energieverbrauch einer spezifischen Technologie in ihrem Unternehmen. Durch die Empfehlungen von qualifizierten Ingenieur*innen soll die Energieeffizienz in den Unternehmen gesteigert werden. So sparen Unternehmen Energiekosten und steigern zugleich ihre Wettbewerbsfähigkeit.
Antragsberechtigte
Die energievisiten richten sich an kleine und mittelständische Unternehmen (sog. KMUs) aus Bremerhaven und Bremen.
Art und Höhe der Förderung
Jedes Unternehmen aus Bremerhaven und Bremen ist berechtigt, eine kostenfreie Kurzberatung zu einem wählbaren Thema (Beleuchtung, Druckluft, Heizung, Kälte, Lüftungsanlagen, Server, Solar oder Neubau) in Anspruch zu nehmen. Wenn sich Unternehmen zum energieeffizienten Neubau oder einer unternehmenseigenen Solaranlage beraten lassen möchten, ist dies in einer zweiten kostenfreien Beratung möglich.
Weitere Informationen: www.energiekonsens.de/energievisiten
Förderziel
Wer seine CO2-Emissionen senken will, muss wissen, wo sie entstehen. Mit der Förderung von CO2-Bilanzen für Unternehmen verfolgt die gemeinnützige Klimaschutzagentur energiekonsens das Ziel, die Treibhausgasemissionen der Bremerhavener und Bremer Wirtschaft zu senken und ihre Energieeffizienz zu steigern. CO2-Bilanzen umfassen alle direkten und indirekten Emissionen eines Unternehmens.
Antragsberechtigte
Die Förderung einer CO2-Bilanz steht Unternehmen aus Bremerhaven und Bremen offen, die zuvor nachweisbar eine Energieberatung Mittelstand oder eine vergleichbare Energieeffizienzanalyse durchgeführt haben.
Art und Höhe der Förderung
Die Förderung der Maßnahmen erfolgt in Form einer Anteilsfinanzierung und wird als nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt. Die Erstellung einer CO2-Bilanz wird mit 60 Prozent, maximal jedoch mit 3.600 Euro gefördert.
Weitere Informationen: www.energiekonsens.de/foerderung-co2-bilanz
Hinweise
Die CO2-Bilanz muss durch einen geeigneten Dienstleister durchgeführt werden. Die gemeinnützige Klimaschutzagentur energiekonsens prüft im Vorfeld die Eignung des durchführenden Büros.
Förderziel
Die gemeinnützige Klimaschutzagentur energiekonsens identifiziert, fördert und begleitet Kooperationen zwischen zwei oder mehreren Unternehmen. Das Projekt unterstützt Unternehmen bei der Suche von Synergiepotenzialen insbesondere in den Bereichen Wärme, Strom und Mobilität. So können Energieeffizienzpotenziale über die Betriebsgrenze hinaus erkannt und genutzt werden.
Antragsberechtigte
Am Projekt „Kooperation CO2“ können Unternehmen aus Bremerhaven und Bremen teilnehmen.
Förderfähige Maßnahmen
Die energievisite:solar+ und die energievisite:mobilität+ dienen als Einstieg in das Projekt und identifizieren Synergiepotenziale zwischen Unternehmen. Der Fokus liegt auf den Bereichen Mobilität und Abwärme. Wenn eine Möglichkeit zur Kooperation erkannt wurde, folgt eine Umfeldanalyse mit dem Ziel, geeignete Kooperationspartner zu finden. Das Resultat ist ein Gesamtkonzept für die Umsetzung energieeffizienter Maßnahmen im Unternehmensverbund. Der gesamte Prozess findet unter fachlicher Beratung und Begleitung statt.
Art und Höhe der Förderung
Die Teilnahme am Projekt (inklusive Beratung, Umfeldanalyse, Kooperation und Begleitung der Umsetzung) ist für Unternehmen aus Bremerhaven und Bremen kostenfrei.
Weitere Informationen: www.energiekonsens.de/kooperation-co2
Förderziel
Zur Erhöhung des Anreizes zur erneuerbaren Stromerzeugung in Bremerhaven stehen in Bremerhaven Mittel für Investitionen in Photovoltaikanlagen auf eigengenutzten Wohnimmobilien im Stadtgebiet Bremerhaven zur Verfügung.
Antragsberechtigte
Eigentümer von selbstgenutzten Wohngebäuden innerhalb des Stadtgebietes Bremerhaven, auf denen Photovoltaik-Anlagen errichtet und betrieben werden sollen. Die Antragsteller dürfen nicht gewerbsmäßig mit der Erzeugung von Solarenergie beschäftigt sein.
Förderfähige Maßnahmen
Die Errichtung von neuen Photovoltaik-Anlagen, auch in Verbindung mit elektrischer Batteriespeicherung für bestehende und/oder neu zu errichtende Wohngebäude zur Eigennutzung des damit produzierten Stroms.
Art und Höhe der Förderung
Einmaliger nicht rückzahlbarer Zuschuss auf die förderfähigen Kosten von 25 % für Investitionen in eine Photovoltaik-Anlage und/oder in Speicher. Photovoltaik-Anlagen werden nur gefördert, wenn dauerhaft auf eine Einspeisevergütung verzichtet wird.
Hinweise
Interessenten müssen bei der BIS unter Verwendung des bereitgestellten Formulars einen Antrag auf Förderung stellen. Dem Antrag ist ein Angebot eines Fachbetriebes beizufügen, aus dem die Kosten der Anlage zur Eigennutzung des produzierten Stroms hervorgehen. Der Auftrag an den Fachbetrieb darf noch nicht erteilt sein! Beginn der Maßnahme erst nach Genehmigung durch die BIS.
Die Förderrichtlinie finden Sie im Downloadbereich.
Das Antragsformular finden Sie rechts im Bereich Links.
Weitere Informationen zum Thema PV-Anlagen und die Möglichkeit zur kostenlosen Beratung finden Sie unter folgen Links:
https://solardach.bremerhaven.de
Telefonische Sprechzeiten und Fragen rund um die Antragsstellung finden an folgenden Tagen statt:
Dienstags 10:00 - 13:00 Uhr und Donnerstags 14:00 - 16:00 Uhr
Heidi Helbig
Tel.: 0471/ 94646 820
Persönliche Sprechzeiten finden nur mit vorheriger Terminvereinbarung im timeport 1, EG, Büro 26, Schifferstraße 10-14, statt.
Photovoltaikförderung
Heidi Helbig
Tel: (0471) 9 46 46-820
Fax: (0471) 9 46 46-890
E-Mail:
helbig@bis-bremerhaven.de
Förderziel
Die Förderung der Teilnahme an Messen und Ausstellungen soll kleinen Unternehmen (KU) den Zugang zu internationalen Märkten erleichtern und sie bei der Erhöhung ihrer Innovationskraft unterstützen. Dadurch soll ein wirksamer Beitrag zur Stärkung ihrer Wettbewerbsfähigkeit auf internationalen Märkten geleistet und langfristig eine Verbesserung der bremischen Wirtschaftsstruktur erreicht werden.
Antragsberechtigte
Antragsberechtigt sind kleine Unternehmen
Bei der Ermittlung der Unternehmensgröße ist insbesondere zu berücksichtigen, ob es sich bei dem antragstellenden Unternehmen nach Maßgabe der KMU-Definition um ein verbundenes Unternehmen oder ein Partnerunternehmen handelt.
Förderfähige Maßnahmen
Eine Förderung wird nur für die Beteiligung an international ausgerichteten Messen und Ausstellungen gewährt, die zu den Schlüsselinnovationsfeldern und Schlüsselbranchen gemäß der Innovationsstrategie Land Bremen 2030 zugeordnet sind.
Schlüsselinnovationsfelder:
Schlüsselbranchen
Unter einer Messe oder Ausstellung im europäischen Raum wird im Rahmen der Richtlinie eine Messe oder Ausstellung in den folgenden Ländern verstanden:
Länder der Europäischen Union (EU) (außer Deutschland), Länder des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) (Norwegen, Island, Liechtenstein), der Schweiz, das Vereinigte Königreich,
sowie der Länder mit offiziellem Kandidatenstatus für den Beitritt zur EU. Unter einer außereuropäischen Messe oder Ausstellung wird eine Messe oder Ausstellung im übrigen Ausland verstanden.
Art und Höhe der Förderung
Aussteller/innen erhalten einen nicht rückzahlbaren Zuschuss in Form einer Pauschale in Höhe von
Je Unternehmen werden Zuschüsse für maximal 10 Beteiligungen an Messen und Ausstellungen gewährt.
Die Förderung der Beteiligung an Messen und Ausstellungen im Inland wird grundsätzlich nur bewilligt, wenn diese bei dem Ausstellungs- und Messe-Ausschuss der Deutschen Wirtschaft e.V. (www.auma.de) als international gelistet sind oder die in dem jährlich erstellten Messekalender der Senatorin für Wirtschaft, Arbeit und Europa (www.bis-bremerhaven.de) gelistet sind.
Hinweise
Anträge auf Förderung müssen vor Beginn des zu fördernden Vorhabens bei der zuständigen Bewilligungsbehörde eingegangen sein. Als Beginn eines Vorhabens wird im Rahmen dieser Richtlinie die rechtsverbindliche Anmeldung zu Messe definiert.
Bei Gemeinschaftsständen ist die Anmeldung des Gemeinschaftsstandes maßgeblich.
Die Finanzierung des Vorhabens muss sichergestellt sein.
Die Zuwendungen werden als nicht rückzahlbare Zuschüsse in Form einer Pauschale aus Mitteln des Landes Bremen gewährt.
Die Auszahlung erfolgt erst nach Prüfung der erforderlichen Nachweise.
Zuschüsse nach diesem Programm stellen eine „De-minimis“- Beihilfe dar. Für die Inanspruchnahme von "De-minimis" - Beihilfen sind Gesamtfördersummen festgesetzt.
Nach der Messe/Ausstellung sind folgende Unterlagen als Verwendungsnachweis einzureichen:
1. Beleg über die Anmeldung zur Messe/Ausstellung
2. Vordruck zum Verwendungsnachweis
3. Rechnungen des Veranstalters über die Standmiete mit den dazugehörigen Zahlungsbelegen
4. Standardisierter Sachbericht
Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht. Eine Entscheidung wird aufgrund pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel über die gestellten Anträge herbeigeführt, sobald die Antragsunterlagen vollständig vorliegen.
Förderung / Abwicklung
Karolina Fahrenbach
Tel: (0471) 9 46 46-670
Fax: (0471) 9 46 46-690
E-Mail:
fahrenbach@bis-bremerhaven.de
Weitere Informationen: www.starthaus-bremerhaven.de
Bereichsleiterin Wirtschaftsförderung
Dr. Jennifer Schweiger
Tel: (0471) 9 46 46-640
Fax: (0471) 9 46 46-690
E-Mail:
schweiger@bis-bremerhaven.de
Existenzgründungen / Kultur- und Kreativwirtschaft
Dr. Barbara Schieferstein
Tel: (0471) 9 46 46-922
Fax: (0471) 9 46 46-690
E-Mail:
schieferstein@bis-bremerhaven.de
Existenzgründungen / Kultur- und Kreativwirtschaft
Dr. Barbara Schieferstein
Tel: (0471) 9 46 46-922
Fax: (0471) 9 46 46-690
E-Mail:
schieferstein@bis-bremerhaven.de
Existenzgründungen / Kultur- und Kreativwirtschaft
Dr. Barbara Schieferstein
Tel: (0471) 9 46 46-922
Fax: (0471) 9 46 46-690
E-Mail:
schieferstein@bis-bremerhaven.de
Euer innovatives und hochtechnologisches Startup soll abheben? Ihr seid in der Seed-Phase und wollt weiter an eurem Prototypen schrauben? Dann bewerbt euch für die Startup Förderung Bremen! Damit unterstützen wir euch beim Aufbau eures Startups mit bis zu 150.000 Euro und stellen die Weichen für eine erfolgreiche Zukunft.
Wer kann gefördert werden?
Die Förderung richtet sich an hoch innovative (High- und Deeptech) Startups mit Sitz im Land Bremen, die nicht älter als fünf Jahre sind und ihren Prototypenweiterentwickeln und zur Marktreife bringen möchten. Die Förderung ist für euch geeignet, wenn ihr bereits über die erste Ideation- und Konzeptphase hinaus seid und den ersten Proof of Concept oder das Minimum Functional Products erstellt und getestet habt. Weiterhin sollte euer Unternehmen auf die Schlüsselbranchen und -technologien aus der Innovationsstrategie 2030 des Landes Bremen einzahlen.
Schlüssel- und innovative Branchen:
Schlüsseltechnologien:
Wie wird gefördert?
Die Startup Förderung Bremen bezieht sich immer auf einen Zeitraum von maximal 24 Monaten, der nicht überschritten werden kann. In diesem Zeitraum bezuschussen wir euer Startup equity free mit bis zu 150.000 Euro. Der Fokus der Förderung liegt darauf, einen weiteren Schritt in der Entwicklung eines marktreifen Produktes zu machen. Dafür wird von euch ein spezifisches Projekt definiert. Das Projekt muss immer im Rahmen der Antragsstellung dargestellt werden und wird dann zum Festbetrag ausgezahlt.
Was kann gefördert werden?
Im Rahmen der Förderung können folgende Kosten bezuschusst werden:
Wie läuft der Bewerbungsprozess?
Das Bewilligungsverfahren verläuft in einem dreistufigen Prozess bestehend aus Vorauswahl, Bewerbungsphase und Antragsstellung. Für jeden Prozessschritt haben wir Vorlagen zusammengestellt, welche euch zur Orientierung dienen und im Downloadportal heruntergeladen werden können.
Vorauswahl
In der Vorauswahl wird zunächst ein aussagekräftiges Pitch Deck eingereicht. Wenn das Vorhaben zu den oben benannten Förderbedingungen passend scheint, wird zum Pitch vor weiteren Expertinnen und Experten eingeladen.
Businessplan
Ist der Pitch erfolgreich verlaufen, könnt ihr euren Busninessplan und die Executive Summary einreichen. Anschließend laden wir euch zu einem erneuten Ternmin ein und stellen Rückfragen zum Projekt.
Im Anschluss an den zweiten Pitch wird euer Vorhaben hinsichtlich der Erfüllung des anspruchsvollen Innovationsgehalts und des erkennbaren Marktpotentials und Umsetzungspotenzial bewertet.
Antragsstellung
Erst nach erfolgreicher Bewerbung findet die formale Antragsstellung statt. Hierfür müsst ihr uns zusammen mit dem Businessplan eine Executive Summary als Präsentation zur Verfügung stellen. Entsprechende Vorlagen sind in kürze verfügbar.
Ihr habt Interesse? Dann kontaktiert Anna Lena Garms! - Eine Antragstellung ist ab 26. April 2023 möglich!
Umweltförderung / Investitionsförderung
Anna Lena Garms
Tel: 0471 - 94646-746
Fax: 0471-94646-690
E-Mail:
garms@bis-bremerhaven.de
Existenzgründungen / Kultur- und Kreativwirtschaft
Dr. Barbara Schieferstein
Tel: (0471) 9 46 46-922
Fax: (0471) 9 46 46-690
E-Mail:
schieferstein@bis-bremerhaven.de
Bereichsleiterin Wirtschaftsförderung
Dr. Jennifer Schweiger
Tel: (0471) 9 46 46-640
Fax: (0471) 9 46 46-690
E-Mail:
schweiger@bis-bremerhaven.de
Kultur- und Sportveranstaltungen in Bremerhaven
Die BIS Wirtschaftsförderung Bremerhaven ist von der Senatorin für Wirtschaft, Arbeit und Häfen mit der Förderung von Kultur- und Sportveranstaltungen in Bremerhaven beauftragt. Es werden Veranstaltungen finanziell unterstützt, die eine überregionale Ausstrahlung versprechen.
Das Förderinteresse gilt insbesondere Veranstaltungen, die Besuchsentscheidungen für Bremerhaven auslösen oder unterstützen. Darüber hinaus sind Veranstaltungen förderfähig, die eine deutliche und überregionale mediale Aufmerksamkeit finden und das Image Bremerhavens positiv beeinflussen.
Das Antragsverfahren ist zweistufig. Zunächst wird direkt bei der BIS eine Projektidee eingereicht, die nach positiver Jurybewertung in einen Antrag zu überführen ist.
Die Projektideen für eine Veranstaltungsförderung Kultur und Sport 2024 können bis zum 31.05.2023 unter Verwendung eines vorgegebenen Formulars eingereicht werden.
Die Formulare sind im Downloadbereich auf dieser Seite zu finden.
Förderung / Abwicklung
Karolina Fahrenbach
Tel: (0471) 9 46 46-670
Fax: (0471) 9 46 46-690
E-Mail:
fahrenbach@bis-bremerhaven.de