„Innovationscluster“ sind Einrichtungen oder organisierte Gruppen von unabhängigen Personen, die durch entsprechende Förderung, die gemeinsame Nutzung von Anlagen, den Austausch von Wissen und Know-how und durch einen wirksamen Beitrag zum Wissenstransfer, zur Vernetzung, Informationsverbreitung und Zusammenarbeit unter den Unternehmen und anderen Einrichtungen des Innovationsclusters Innovationstätigkeit anregen sollen.
Durch die Förderung von Innovationsclustern sollen zum einen umweltorientierte Aktivitäten von Innovationsclustern im Land Bremen unterstützt werden und zum anderen der Aufbau und die Entwicklung umweltorientierter Clusterorganisationen, z. B. durch Verbesserung von Zusammenarbeit, Vernetzung und Wissensbildung innerhalb und zwischen Innovationsclustern, gestärkt werden. Geförderte Clusteraktivitäten müssen geeignet sein, direkte oder indirekte Umweltentlastungen zu erreichen oder erkennbar zu begünstigen.
Juristische Einheiten im Land Bremen, die das Innovationscluster betreiben.
Investitionsbeihilfen: Beihilfefähig sind Kosten der Investition zum Auf- oder Ausbau des Innovationsclusters in materielle und immaterielle Vermögenswerte.
Betriebsbeihilfen: Beihilfefähig sind Kosten für Personal und Verwaltung (einschließlich Gemeinkosten) für die Betreuung des Innovationsclusters, für Werbemaßnahmen, für die Verwaltung der Einrichtungen des Innovationsclusters, die Organisation von Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen, Workshops und Konferenzen.
Die Beihilfe wird in der Form von nicht rückzahlbaren Zuschüssen von bis zu 50 % der förderfähigen Kosten gewährt.
Der Zuschuss ist auf max. 100.000 € jährlich begrenzt. Die Laufzeit soll zwei Jahre nicht überschreiten.
Bitte lassen Sie sich von uns beraten!
Für das zweistufige Verfahren der Antragstellung, reichen Sie bitte zuerst eine Projektskizze ein. Eine Gliederungsvorlage finden Sie im Downloadbereich.
Anna Lena Garms
Guido Ketschau