Eine Finanzierung ist nicht immer einfach. Mit dem Mikrokredit erhalten Existenzgründer:innen und Kleinunternehmen im Land Bremen einen Kredit, der einen geringen Gesamtkapitalbedarf bis zu 125.000 Euro deckt. Dabei begleitet der Mikrokredit Finanzierungsbedarfe von Gründungsvorhaben, bestehenden Unternehmen sowie freiberuflich Tätigen – unabhängig von der Branche und vor allem bei Vorhaben mit eher geringem Kapitalbedarf und einer schwachen Bonität.
Wenn die Hausbank eine Finanzierung ablehnt, weil zum Beispiel kein oder nur wenig Eigenkapital bzw. keine (ausreichenden) Sicherheiten vorhanden sind, dann kann geprüft werden, ob mit dem BAB-Mikrokredit geholfen werden kann.
Antragsberechtigt sind natürliche Personen, die ein Kleinstunternehmen als Gewerbebetrieb oder als Freiberufler:in gründen, übernehmen oder bereits betreiben und fortführen wollen. Das zu finanzierende Vorhaben muss im Lande Bremen durchgeführt werden.
Die Antragsunterlagen für das BAB-Mikrodarlehen finden Sie hier: www.starthaus-bremerhaven.de.
Vor der Antragsstellung empfehlen wir ein ausführliches Beratungsgespräch bei der BAB.
Der BAB-Mikrokredit kann für Investitionen und Betriebsmittelbedarfe im Zusammenhang mit der Gründung oder Übernahme eines Kleinstunternehmens verwendet werden. Bestehende Kleinstunternehmen können für die weitere Entwicklung, den Ausbau oder die Stabilisierung des Unternehmens den BAB-Mikrokredit in Anspruch nehmen.
Die Höhe des Darlehens kann bei Gründungsvorhaben (Unternehmensalter: 0 bis 5 Jahre*) bis zu 50.000 € betragen, wobei der Gesamtkapitalbedarf jedoch 100.000 € nicht überschreiten darf. Die Höhe des Darlehens kann bei Unternehmensnachfolgen und bestehenden Unternehmen (Unternehmensalter: ab 5 Jahre*) bis zu 100.000 € betragen, wobei der Gesamtkapitalbedarf 150.000 € nicht überschreiten darf.
Sofern ein kurzfristiger Betriebsmittelbedarf vorhanden ist oder der Gesamtfinanzierungsbedarf nicht im Rahmen der Regularien liegt, sind diese Bedarfe anderweitig sicherzustellen, vorzugsweise durch eine Hausbank.
Ausgeschlossen sind Umschuldungen, Nachfinanzierungen bereits begonnener oder abgeschlossener Vorhaben sowie Anschlussfinanzierungen.
Der aktuelle Zinssatz ist im Internet unter www.starthaus-bremerhaven.de ersichtlich.
Die Gründer- bzw. Unternehmerpersönlichkeiten müssen über ausreichende fachliche Kenntnisse und Fähigkeiten verfügen und eine ordnungsgemäße Unternehmensführung gewährleisten können.
Die ausgeübte Tätigkeit muss persönlich unabhängig, das heißt ohne eine direkte arbeitnehmerähnliche Bindung an einen Auftraggeber, ausgestaltet sein.
Das Vorhaben muss einen nachhaltigen wirtschaftlichen Erfolg erwarten lassen.
Der Antrag muss vor Beginn des Vorhabens bei der BAB eingereicht werden.
Der o. g. Text fasst die Bestimmungen der maßgeblichen Verordnungen und Fördergrundsätze stark verkürzt zusammen.
Ein Rechtsanspruch auf die Gewährung einer Förderung besteht nicht.
Dr. Barbara Schieferstein