Prioritätsachse 2: Förderung nachhaltiger Aquakulturtätigkeiten sowie der Verarbeitung und Vermarktung von Fischerei- und Aquakulturerzeugnissen.
Weiterführende Links: Charta der Grundrechte
Kleinstunternehmen, kleine sowie mittlere Unternehmen (KMU) nach EU-Definition, aus den Bereichen Verarbeitung von oder Großhandel mit Erzeugnissen der Fischerei und der Aquakultur, die ihre Betriebsstätte in der Freien Hansestadt Bremen haben.
grundsätzlich förderfähig ist
Der Gesamtzuschuss (EMFAF inkl. nationaler Kofinanzierung) kann bei Kleinstunternehmen sowie KMU bis zu 25% der zuwendungsfähigen Aufwendungen (Investitionen des Sachanlagevermögens) betragen.
Kleinst- und Kleinbetriebe (<50 Beschäftigte) werden vorrangig gefördert.
Besondere Hinweise
Antragsunterlagen
Schriftlicher Antrag an die BIS (Antragsformular und Anlagen), rechtsverbindlich unterschrieben.
Publizitätspflichten
Geförderte Unternehmen unterliegen besonderen Publizitätsvorschriften und müssen die Öffentlichkeit über die erhaltene Unterstützung aus dem EMFAF informieren.
Geförderte Unternehmen werden außerdem in ein öffentliches "Verzeichnis der Begünstigten" (u.a. Nennung von Unternehmensnahmen, Vorhaben und Zuschuss) aufgenommen. Die Veröffentlichung kann auch im Internet erfolgen.
Weitere Informationen zum EMFAF Förderaufruf finden Sie hier.
Matthias Snyders