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Energie-Hilfen

Härtefallhilfen Energie Bremen

Info-Veranstaltung zum Förderprogramm

01.03.2023, 14:30 – 15:30 Uhr. Die Handwerkskammer Bremen bietet am 01.03.2023 eine Online-Info-Veranstaltung zum Thema „Härtefallhilfen Energie“ an. Hier geht es zur Anmeldung auf die Veranstaltung.

 

Eine Förderung der Energiekosten für kleinere und mittlere Unternehmen im Land Bremen

Der russische Angriffskrieg auf die Ukraine hat auch Folgen für die kleinen und mittleren Unternehmen im Land Bremen. Hierzu zählen unter anderem eine enorme Ausgabensteigerung für Energie. Ziel der Härtefallhilfen Energie Bremen ist, die deshalb in ihrer Existenz bedrohten kleinen und mittleren Unternehmen aus allen Wirtschaftsbereichen zu unterstützen.

Die Finanzierung der Härtefallhilfen Energie Bremen erfolgt vorrangig aus Mitteln des Bundes und ergänzend aus Mitteln des Landes Bremen.

Die Antragstellung erfolgt bei der Bremer Aufbau-Bank GmbH

Wer wird gefördert?

  • Kleine und mittlere Unternehmen (KMU), die in der Freien Hansestadt Bremen (Land) ertragssteuerlich geführt sind und
  • für die eine Bestätigung der wirtschaftlichen Tätigkeit im Haupterwerb durch entsprechende Gewerbeanmeldung vorliegt.

Wie wird gefördert?

  • Der Leistungszeitraum umfasst den Zeitraum vom 01.07.2022 bis zum 31.12.2022.
  • Förderung bis zu 80 % der Ausgaben, die über die Verdoppelung der Energiekosten hinausgehen (mindestens 3.000 Euro).
  • Der Förderhöchstbetrag je antragstellendem Unternehmen liegt bei 500.000 Euro.
  • Bei verbundenen Unternehmen ist die Summe der Zuschüsse an diese Unternehmen ebenfalls auf max. 500.000 Euro begrenzt.

Was wird gefördert?

  • Kompensation der Ausgabensteigerung für Energie, wenn
  • die Gesamtausgaben für Energie im Zeitraum Juli bis Dezember 2022 um mehr als 3.000 Euro über dem doppelten Betrag im Zeitraum Juli bis Dezember 2021 liegen.
  • der verfügbare Zahlungsmittelbestand zum 30.11.2022 mindestens in Höhe der beantragten Hilfe unter dem verfügbaren Bestand am 01.07.2022 gelegen hat.
  • Gefördert werden 80 % der über eine Verdoppelung der Energieausgaben hinausgehenden Energieausgaben im Betrachtungszeitraum Juli bis Dezember 2022 zu 2021.

Wer ist nicht förderberechtigt?

  • Unternehmen, die nicht bei einem deutschen Finanzamt geführt werden.
  • Unternehmen, die eine Förderung aus dem Energiekostendämpfungsprogramm (EKDP) des Bundes erhalten.
  • Unternehmen, die nach dem 28.02.2022 gegründet wurden.
  • Öffentliche Unternehmen; als öffentliche Unternehmen gelten Unternehmen, die sich im Mehrheitsbesitz (über 50 % der Anteile oder der Stimmrechte) des Landes, des Bundes, einer Kommune, einer Körperschaft öffentlichen Rechts oder eines anderen öffentlichen Unternehmens befinden.
  • Kredit- und Finanzinstitute.
  • Unternehmen, gegen die die Europäische Union (EU) Sanktionen verhängt hat, also etwa Unternehmen, die
  • in den Rechtsakten, mit denen diese Sanktionen verhängt werden, ausdrücklich genannt sind,
  • im Eigentum oder unter Kontrolle von Personen, Organisationen oder Einrichtungen stehen, gegen die die EU Sanktionen verhängt hat, oder
  • in Wirtschaftszweigen tätig sind, gegen die die EU Sanktionen verhängt hat, soweit die Beihilfen die Ziele der betreffenden Sanktionen untergraben würde.
  • Unternehmen, für die ein Eröffnungsantrag für ein Insolvenzverfahren vorliegt oder zum Zeitpunkt der Antragstellung eine Insolvenzantragspflicht bestand.

Antragsstellung

Den Antrag mit allen erforderlichen Angaben und Unterlagen stellen Sie bitte bis zum Ablauf des 31.03.2023 ausschließlich digital über das Kundenportal der Bremer Aufbau-Bank GmbH . Dort werden Sie Schritt für Schritt durch die Antragstellung geführt.

Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht.

 

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