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Energie-Hilfen

Härtefallhilfen Energie Bremen

Info-Veranstaltung zum Förderprogramm

01.03.2023, 14:30 – 15:30 Uhr. Die Handwerkskammer Bremen bietet am 01.03.2023 eine Online-Info-Veranstaltung zum Thema „Härtefallhilfen Energie“ an. Hier geht es zur Anmeldung auf die Veranstaltung.

 

Eine Förderung der Energiekosten für kleinere und mittlere Unternehmen im Land Bremen

Der russische Angriffskrieg auf die Ukraine hat auch Folgen für die kleinen und mittleren Unternehmen im Land Bremen. Hierzu zählen unter anderem eine enorme Ausgabensteigerung für Energie. Ziel der Härtefallhilfen Energie Bremen ist, die deshalb in ihrer Existenz bedrohten kleinen und mittleren Unternehmen aus allen Wirtschaftsbereichen zu unterstützen.

Die Finanzierung der Härtefallhilfen Energie Bremen erfolgt vorrangig aus Mitteln des Bundes und ergänzend aus Mitteln des Landes Bremen.

Die Antragstellung erfolgt bei der Bremer Aufbau-Bank GmbH

Wer wird gefördert?

  • Kleine und mittlere Unternehmen (KMU), die in der Freien Hansestadt Bremen (Land) ertragssteuerlich geführt sind und
  • für die eine Bestätigung der wirtschaftlichen Tätigkeit im Haupterwerb durch entsprechende Gewerbeanmeldung vorliegt.

Wie wird gefördert?

  • Der Leistungszeitraum umfasst den Zeitraum vom 01.07.2022 bis zum 31.12.2022.
  • Förderung bis zu 80 % der Ausgaben, die über die Verdoppelung der Energiekosten hinausgehen (mindestens 3.000 Euro).
  • Der Förderhöchstbetrag je antragstellendem Unternehmen liegt bei 500.000 Euro.
  • Bei verbundenen Unternehmen ist die Summe der Zuschüsse an diese Unternehmen ebenfalls auf max. 500.000 Euro begrenzt.

Was wird gefördert?

  • Kompensation der Ausgabensteigerung für Energie, wenn
  • die Gesamtausgaben für Energie im Zeitraum Juli bis Dezember 2022 um mehr als 3.000 Euro über dem doppelten Betrag im Zeitraum Juli bis Dezember 2021 liegen.
  • der verfügbare Zahlungsmittelbestand zum 30.11.2022 mindestens in Höhe der beantragten Hilfe unter dem verfügbaren Bestand am 01.07.2022 gelegen hat.
  • Gefördert werden 80 % der über eine Verdoppelung der Energieausgaben hinausgehenden Energieausgaben im Betrachtungszeitraum Juli bis Dezember 2022 zu 2021.

Wer ist nicht förderberechtigt?

  • Unternehmen, die nicht bei einem deutschen Finanzamt geführt werden.
  • Unternehmen, die eine Förderung aus dem Energiekostendämpfungsprogramm (EKDP) des Bundes erhalten.
  • Unternehmen, die nach dem 28.02.2022 gegründet wurden.
  • Öffentliche Unternehmen; als öffentliche Unternehmen gelten Unternehmen, die sich im Mehrheitsbesitz (über 50 % der Anteile oder der Stimmrechte) des Landes, des Bundes, einer Kommune, einer Körperschaft öffentlichen Rechts oder eines anderen öffentlichen Unternehmens befinden.
  • Kredit- und Finanzinstitute.
  • Unternehmen, gegen die die Europäische Union (EU) Sanktionen verhängt hat, also etwa Unternehmen, die
  • in den Rechtsakten, mit denen diese Sanktionen verhängt werden, ausdrücklich genannt sind,
  • im Eigentum oder unter Kontrolle von Personen, Organisationen oder Einrichtungen stehen, gegen die die EU Sanktionen verhängt hat, oder
  • in Wirtschaftszweigen tätig sind, gegen die die EU Sanktionen verhängt hat, soweit die Beihilfen die Ziele der betreffenden Sanktionen untergraben würde.
  • Unternehmen, für die ein Eröffnungsantrag für ein Insolvenzverfahren vorliegt oder zum Zeitpunkt der Antragstellung eine Insolvenzantragspflicht bestand.

Antragsstellung

Den Antrag mit allen erforderlichen Angaben und Unterlagen stellen Sie bitte bis zum Ablauf des 05.04.2023 ausschließlich digital über das Kundenportal der Bremer Aufbau-Bank GmbH . Dort werden Sie Schritt für Schritt durch die Antragstellung geführt.

Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht.

 

Kulturfonds Energie des Bundes

Zu den Grundzügen und Neuerungen des Kulturfonds Energie des Bundes finden am 13. und 14. Juni 2023 jeweils von 11:00 bis 12:30 Uhr inhaltsgleiche digitale Infoveranstaltungen statt (bitte melden Sie sich nur für eine der beiden Veranstaltungen an, sodass möglichst viele Interessierte teilnehmen können).

Zur Teilnahme an der Infosession am 13. Juni 2023 melden Sie sich bitte hier an: https://kulturprojekteberlin.typeform.com/to/n4a4IhyA.
Zur Teilnahme an der Infosession am 14. Juni 2023 melden Sie sich bitte hier an: https://kulturprojekteberlin.typeform.com/to/cdaoZmOc.

Vertreter:innen der Länder werden gemeinsam mit Gästen des Bundes (BKM) über den Kulturfonds Energie des Bundes informieren und im Anschluss Fragen der Teilnehmenden beantworten. Kreativ Kultur Berlin moderiert die Veranstaltung und hat die technische Federführung. Die Veranstaltungen finden Sie auch in der Veranstaltungsübersicht von Kreativ Kultur Berlin: https://www.kreativkultur.berlin/de/veranstaltungen/.
 

Mit dem Kulturfonds Energie des Bundes ist es geplant zusätzlich zu den allgemeinen Entlastungsmaßnahmen gezielte Unterstützung für den Kulturbereich zur Bewältigung der hohen Energiekosten anzubieten. Hier geht es zur Pressemitteilung der Bundesregierung.

Ziel des Förderprogramms ist es, trotz der steigenden Energiepreise ein breites, bezahlbares Kulturangebot aufrecht zu erhalten. Der Kulturfonds Energie gewährt Hilfen für öffentliche und private Kultureinrichtungen sowie Kulturveranstaltende, die ihre Veranstaltungen in Orten durchführen, die nicht selbst als Kultureinrichtungen antragsberechtigt sind, zur Abfederung der durch die steigenden Energiepreise trotz der Preisbremsen für Gas, Fernwärme und Strom verursachten Mehrbedarfe. Hiervon umfasst sind die Kosten für Gas, Fernwärme und netzbezogenen Strom, die in geschlossenen Räumen anfallen.

Ausführliche Informationen sind den FAQs des Kulturfonds Energie des Bundes zu entnehmen.
 
Zu den Grundzügen des Kulturfonds Energie fand am 15.02.2023 in Zusammenarbeit mit dem Deutschen Kulturrat eine bundesweite, digitale Auftakt-Infoveranstaltung statt. Vertreter:innen der Länder und der Bundesregierung (BKM Bund) haben über den Kulturfonds Energie informiert und im Anschluss Fragen der Teilnehmer:innen beantwortet.

Das Berliner Beratungszentrum für Kultur- und Kreativschaffende Kreativ Kultur Berlin hatte die technische Federführung und moderierte die Veranstaltung. Die Aufzeichnung der Auftaktveranstaltung steht auf dem Youtube-Kanal von Kreativ Kultur Berlin zur Verfügung. Im Downloadbereich finden Sie eine Präsentation dieser Auftaktveranstaltung. 

Service-Hotline

Für Fragen zum Kulturfonds Energie steht eine kostenfreie Service-Hotline zur Verfügung. Sie erreichen die Hotline unter der kostenfreien Telefonnummer 0800 6645685 und per E-Mail an service@kulturfonds-energie.de.

Antragstellung

Für die Antragstellung werden die bewährten Strukturen des „Sonderfonds des Bundes für Kulturveranstaltungen“ genutzt. Hier geht es zur Anmeldung. Zum aktuellen Zeitpunkt ist Anlage eines Entwurfes sowie Registrierung bereits möglich.

Im Downloadbereich finden Sie die Anleitungen für die Antragstellung jeweils für die Kultureinrichtungen (Fallgruppe A) und Kulturveranstaltende (Fallgruppe B).

 

Datenschutzhinweis: Die personenbezogenen Daten werden auf der Basis der geltenden Datenschutzgesetze verarbeitet. Die Verarbeitung der personenbezogenen Daten erfolgt durch die Bewilligungsstelle (Bremerhaven: BIS Bremerhavener Gesellschaft für Investitionsförderung und Stadtentwicklung mbH) des Senators für Kultur auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. e) DSGVO, § 3 BremDSGVOAG. Die öffentliche Aufgabe ergibt sich aus § 2 Gesetz zur Übertragung von Aufgaben staatlicher Förderung auf juristische Personen des privaten Rechts inkl. Anlage 1 sowie der Verwaltungsvereinbarung und Vollzugshinweise für die Gewährung von Hilfen des Bundes als Billigkeitsleistungen gemäß § 23 Bundeshaushaltsordnung (BHO) für Kultureinrichtungen und Kulturveranstaltende in der Energiekrise („Kulturfonds Energie des Bundes“).

Eine Datenweitergabe erfolgt nur beim Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen.

Weiterführende Informationen, insbesondere zu den datenschutzrechtlichen Betroffenenrechten sowie die Kontaktdaten der Datenschutzbeauftragten entnehmen Sie der Datenschutzinformation der BIS Bremerhavener Gesellschaft für Investitionsförderung und Stadtentwicklung mbH: https://www.bis-bremerhaven.de/datenschutz.98345.html.

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