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Wirtschaftsförderung
Bremerhaven
Kurze Wege für
die Wirtschaft

Corona-Hilfen

ACHTUNG: Aktuelle Informationen zur Corona-Soforthilfe

17.04.2020
Corona-Soforthilfe Programm

Corona-Soforthilfe Programm des Bundes und des Landes 

 

ANTRAGSFORMULARE

ACHTUNG:Um Betrug vorzubeugen, überprüfen Sie bitte unbedingt die URL, wenn Sie sich auf der Antragsseite befinden. Diese muss beginnen mit https://bis.contingent.de

 

 

 

 

 

Bundesprogramm Soforthilfe Corona Bremen

Liquiditätshilfen in wirtschaftlich schwierigen Zeiten

Soloselbstständige, Freiberuflich Tätige oder kleine Unternehmen mit bis zu 10 Beschäftigten, die aufgrund von Liquiditätsengpässen in Folge der Corona Krise in ihrer Existenz bedroht sind, können eine Soforthilfe im Rahmen des „Bundesprogramm Soforthilfe Corona Bremen“ beantragen. Es werden maximal 9.000 Euro für Antragsteller*Innen mit bis zu 5 Beschäftigten und maximal 15.000 Euro für Betriebe mit bis zu 10 Beschäftigten für einen Zeitraum von maximal 3 Monaten ausgezahlt. Diese Soforthilfe wird seit dem 2.4.2020 ausschließlich über das Bundesprogramm umgesetzt.

Wenn Sie schon einen Antrag auf Corona-Soforthilfe des Landes Bremen gestellt haben, wird dieser auch im Rahmen der hier zu beantragenden Bundesförderung geprüft. Eine bereits gewährte Soforthilfe aus der Corona Soforthilfe des Landes Bremen wird bei der Prüfung im Rahmen der Bundesförderung in voller Höhe angerechnet. In diesem Fall stellen Sie bitte keinen zusätzlichen Antrag auf Bundesförderung, auch wenn Sie noch keinen Bescheid erhalten haben!

Kleine Unternehmen, Freiberuflich Tätige und Soloselbstständige, die noch keinen Antrag auf Soforthilfe gestellt haben, stellen die Anträge bitte über das hier online verfügbare Antragsformular.

Achtung: Es können nur Anträge berücksichtigt werden, die vollständig ausgefüllt und mit dem Personalaufweis auf der Seite https://bis.contingent.de  hochgeladen wurden. Das Ausdrucken und unterschreiben ist nicht erforderlich.

Bitte beachten Sie: Um der Vielzahl von Anträgen schneller gerecht werden zu können, haben wir unsere Kapazitäten deutlich aufgestockt und ermöglichen für die schnellere Weiterverarbeitung eine digital unterstützte Antragstellung.

Aufgrund der aktuellen Lage können wir momentan keine persönlichen Beratungen vornehmen. Bei Fragen zur Antragstellung wenden Sie sich an die Task Force:

 

BIS Task Force
Task-force@bis-bremerhaven.de 
Hotline: 0471 / 94646-333

 

Unterstützung:

Das afz unterstützt freundlicherweise Unternehmen bei der Antragstellung zum Corona-Soforthilfe Programm in Bremerhaven

Beratung an folgenden Standorten:

im Havenhaus, Erich-Koch-Weser-Platz 1 in Mitte:
Frau Kotte, Tel.: 0471 - 98 399 13, Mail: monica.kotte@afznet.de
Herr Janecke, Tel.: 0471 - 98 399 38, Mail: dirk.janecke@afznet.de
 
 in der „theo“ in Lehe, Lutherstraße 7:
Herr Mickeleit, Tel.: 0471 - 30 94 42 23, Mail: lars.mickeleit@afznet.de

Quartiersmeisterei Lehe: Goethestraße 44 a und Wunderwerft, Hafenstraße 184:
Herr Janecke, Tel.: 0471 - 98 399 38 Mail: dirk.janecke@afznet.de in Kooperation mit Kultur- und Sprachmittler Herrn Isin.

Quartiersmeisterei Alte Bürger: Herr Rillke, Tel.: 0471 - 958 46 18 - 1, Mail: jens.rillke@afznet.de
Herr Janecke, Tel.: 0471 - 98 399 38, Mail: dirk.janecke@afznet.de
 
Bitte nehmen Sie telefonisch oder per E-Mail Kontakt auf!

 

Des Weiteren unterstützen auch die Handelskammer, IHK für Bremen und Bremerhaven unter der Nummer 0800 0800 106 sowie
die Handwerkskammer unter der Nummer 0421 30 500 110

 

Die Ausführungsbestimmungen finden Sie in der rechten Downloadspalte (Ausführungsbestimmungen Corona Bundesprogramm).

 

Hinweis des Bundes:

„Das Soforthilfeprogramm des Bundes ermöglicht Zuschüsse zur Deckung des voraussichtlichen laufenden betrieblichen Sach- und Finanzaufwand des Antragstellers. Kosten des privaten Lebensunterhalts wie die Miete der Privatwohnung, Krankenversicherungsbeiträge oder ein Unternehmerlohn fallen nicht darunter und können daher nicht durch die Soforthilfe abgedeckt werden. Parallel zu den Soforthilfen können Leistungen der Grundsicherung beantragt werden, deren Antragsvoraussetzungen vereinfacht worden sind.“
 
Kleinunternehmer und Solo-Selbständige sollen nicht auf Rücklagen zurückgreifen müssen oder in ihrer Existenz bedroht werden. Sie erhalten schnell und unbürokratisch Zugang zur Grundsicherung (SGB II) ohne Vermögensprüfung oder Aufgabe der Selbständigkeit.
 
Konkret gilt hinsichtlich der Grundsicherung vom 01.03. – 30.06.2020:
 
•           Für alle Neuanträge: stark vereinfachte Vermögensprüfung für 6 Monate
•           Anerkennung der tatsächlichen Aufwendungen für Unterkunft und Heizung ohne Angemessenheitsprüfung  (für sechs Monate)
•           vereinfachte Prüfung von Einkommen für eine schnelle Gewährung der Leistungen (für sechs Monate vorläufige Bewilligung)
•           Durch eine Verordnungsermächtigung kann die Bundesregierung bei Bedarf die Regelungen bis zum 31. Dezember 2020 verlängern.
•           Ansprechpartner sind die zuständigen Jobcenter

Diese Regelung gilt für alle Anträge die ab dem 01.04.2020 gestellt worden.

 

FAQ Coronavirus: Antworten auf häufig gestellte Fragen finden Sie hier.

Hinweis des Bundeszentralamtes für Steuern (BZSt): Die Steuer-ID ist aus Ihrem Steuerbescheid und aus der Gehaltsbescheinigung ersichtlich.

 

 


Corona-Soforthilfe Programm des Landes (II) für Betriebe mit mehr als 10 und weniger als 50 Beschäftigten

Am 1. April ist die neue Landesrichtlinie für Betriebe mit mehr als 10 und weniger als 50 Mitarbeiter*innen (Vollzeitäquivalenten) in Kraft getreten. Bis auf die höhere Mitarbeiterzahl entspricht diese Richtlinie weitestgehend der des Bundes für bis zu 10 Beschäftigten.

In diesem Programm, das mit 25 Mio. Euro ausgestattet ist, können Unternehmen mit mehr als 10 und weniger als 50 Beschäftigen bis zu 20.000 Euro Zuschuss erhalten.

ACHTUNG: Das Antragsformular auf Soforthilfe für Unternehmen mit mehr als 10 Beschäftigten ist online unter https://bis.contingent.de verfügbar. Die Förderrichtlinie finden Sie in der rechten Downloadspalte (Förderrichtlinie Corona Land Bremen II).

Weitere wichtige Informationen finden Sie hier: https://www.bremen-innovativ.de/corona-info-ticker-fuer-unternehmen/

 Sowie auch auf der Seite der BAB - Die Förderbank für Bremen und Bremer

Für Rückfragen wenden Sie sich bitte per E-Mail an task-force@bis-bremerhaven.de

 

Programm zur Förderung von Liefergemeinschaften

In Bremen und Bremerhaven entstehen aktuell viele kreative Ideen, um trotz der Schließung der Einzelhandelsgeschäfte, die Kundinnen und Kunden unter Beachtung der geltenden Hygienevorschriften mit Waren zu beliefern. Diese lokal orientierten Angebote sind einerseits für die Versorgung der Bevölkerung wichtig. Andererseits generieren die Unternehmen mit diesen Lieferangeboten einen, wenn auch häufig deutlich geringeren Umsatz als üblich, der in der wirtschaftlich schwierigen Situation gleichwohl hilfreich ist.

Im besonders durch die Corona-Krise betroffenen Einzelhandel sind daher kurzfristig weitere Maßnahmen erforderlich, um insbesondere den vielen kleineren Geschäften, die bislang nicht über etablierte Onlineangebote mit angeschlossenen Lieferservices verfügen, in dieser schwierigen Zeit aktiv zu unterstützen.

Mit dieser Förderung wird insbesondere dem kleinteiligen inhabergeführten Einzelhandel in den Zentren und den Stadt- und Ortsteilen eine zusätzliche Unterstützung gegeben, um die aktuell hohen Einnahmeausfälle zumindest ein wenig zu kompensieren. Gleichzeitig werden hiermit die Digitalisierungskompetenzen des lokalen Einzelhandels gestärkt.

Bei der Förderung von Lieferservices handelt es sich um eine einmalige Projektförderung von maximal 10.000 € je Antragsteller. Bei einer Gesamtfördersumme von 250.000 € für das Land Bremen können damit mindestens 25 Liefergemeinschaften in Bremen und Bremerhaven gefördert werden.

Antragsformular und Richtlinie finden Sie hier

 

Details zu allen Programmen finden Sie auch auf unseren Förderseiten!

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