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Antrag Corona-Soforthilfe

23.03.2020
Förderprogramm Corona-Soforthilfe - BIS Wirtschaftsförderung bearbeitet Anträge schnellstmöglich
Die Senatorin für Wirtschaft, Arbeit und Europa des Landes Bremen gewährt ab sofort durch die BIS Wirtschaftsförderung Bremerhaven als Bewilligungsbehörde Leistungen zur Förderung von kleinen Unternehmen in Bremerhaven – die Corona-Soforthilfe.
 
Ab heute Mittag, können Kleinstunternehmen mit weniger als 10 Beschäftigten und weniger als 2 Millionen Euro Jahresumsatz der gewerblichen Wirtschaft, Soloselbständige sowie freiberuflich Tätige mit Sitz oder Betriebsstätte im Land Bremen einen nicht rückzahlbaren Zuschuss von bis zu 5.000 € in einem vereinfachten Verfahren erhalten. In Einzelfällen ist ein Zuschuss bis zu 20.000 € möglich.
 
Die Anträge können bevorzugt per Mail oder auch per Post bei der BIS Wirtschaftsförderung gestellt werden. Dazu stehen auf der Website der BIS unter www.bis-bremerhaven.de die Anträge sowie auch die Richtlinie als Download bereit. Auch können diese Unterlagen direkt bei der BIS Wirtschaftsförderung, Am Alten Hafen 118, im Eingangsbereich, Erdgeschoss abgeholt werden. Die Antragstellung kann per Mail an coronahilfszuschuss@bis-bremerhaven.de, oder per Post erfolgen. Der Antrag kann natürlich auch direkt in den Briefkasten der BIS eingeworfen werden. Von einer persönlichen Abgabe der Antragsunterlagen bittet die Wirtschaftsförderung abzusehen.

Die BIS steht Ihnen für alle Fragen rund um die Beantragung gerne zur Verfügung. Nutzen Sie dafür die Mailadresse coronahilfszuschuss@bis-bremerhaven.de.  Schnellstmöglich wird dann Kontakt per Mail bzw. telefonisch mit den Unternehmen aufgenommen. Alle Anfragen und Anträge werden in der Reihenfolge der Eingänge zügig bearbeitet. Nils Schnorrenberger, Geschäftsführer der BIS Wirtschaftsförderung versichert, „dass wir in diesen ungewissen Zeiten alles in unserer Macht Stehende versuchen werden, die Anträge unbürokratisch und zügig zu bearbeiten und natürlich zur schnellen Auszahlung zu bringen, um die finanziellen Einbußen der Antragsteller*innen zu minimieren.“
 
Zur Überwindung der im Zusammenhang mit der Corona-Krise entstandenen Liquiditätsengpässe werden Leistungen zur Soforthilfe (Liquiditätszuschüsse) gewährt, um Laufende Ausgaben begleichen zu können. Hierzu zählen insbesondere Miet- und Pachtzahlungen für gewerbliche Immobilien, die aufgrund der Corona-Pandemie nicht oder nur eingeschränkt genutzt werden können, sowie Finanzierungskosten, zum Bespiel Zinsaufwendungen für fremdfinanzierte Wirtschaftsgüter wie Maschinen, Anlagen oder Einrichtungen.
 
Weitere Informationen zur Task Force im Land Bremen und zum Corona Virus  finden Sie unter https://www.bremen-innovativ.de/corona-info-ticker-fuer-unternehmen/
 
 
 

Downloads

Richtlinie Corona-Soforthilfe Dateigröße: 121 kB
Antrag BIS Corona-Soforthilfe Dateigröße: 485 kB
Hinweise zur Antragsstellung Dateigröße: 61 kB
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