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SCHLÜSSEL-TECHNOLOGIEN FÜR DAS LAND BREMEN

Neue Fördermöglichkeiten in Bremen und Bremerhaven im Programm „Förderung von Forschung, Entwicklung und Innovation (FEI)“ der Senatorin für Wirtschaft, Häfen und Transformation.

Im Rahmen des Programms „Förderung von Forschung, Entwicklung und Innovation“ (FEI) der Senatorin für Wirtschaft, Häfen und Transformation sind ab sofort wieder innovative Projektideen gefragt.

Der aktuelle Förderaufruf lädt Unternehmen, Forschungseinrichtungen und Konsortien ein, Projekte einzureichen, die künstliche Intelligenz von der Idee bis zum vorzeigbaren Prototyp vorantreiben und diesen zum Projektende in einer realen Umgebung validieren.

Wir sprechen bewusst alle Branchen an: Von vorausschauender Wartung in der Produktion über Nachfrageprognosen in der Logistik, KI gestützte Diagnostik im Gesundheitswesen, intelligente Dokumentenklassifikation in der Verwaltung bis hin zu generativen Werkzeugen in der Kreativwirtschaft. KI kann nahezu jeden Prozess verbessern. Entscheidend ist, dass Ihr Vorhaben einen klaren technischen Sprung ermöglicht und am Ende ein einsatzbereites KI-System hervorbringt, das sich in der Praxis eines Einzelvorhabens oder bei einem Verbundpartner bewährt.

Neben dem Förderschwerpunkt „Künstliche Intelligenz“, können auch Projekte aus anderen Schlüsseltechnologien des Landes Bremen förderfähig sein, sofern sie deutliche Innovationssprünge ermöglichen. Bitte sprechen Sie unsere Kontaktpersonen gern hierzu an.

Die Förderung erfolgt in erster Linie als nicht rückzahlbarer Zuschuss für projektbezogene Entwicklungsaufwendungen. Ergänzend wird ein Kombipaket angeboten, dass den Zuschuss mit einem Innovationsdarlehen verbindet. Dieses zinsvergünstigte Darlehen kann zum Beispiel Investitionen in Anlagen, Hardware, Recheninfrastruktur oder weitere Skalierungsmaßnahmen finanzieren. Zuschuss und Darlehen lassen sich flexibel kombinieren, bleiben administrativ getrennt und schaffen einen durchgängigen Finanzierungsrahmen für Ihr gesamtes Innovationsvorhaben.

Art und Umfang der Förderung

  • Zuschussförderung für Unternehmen mit einer Förderquote bis zu 60% 
  • Zuschussförderung für Forschungseinrichtungen mit einer Förderquote bis zu 100%
  • Primär sollen Verbundvorhaben aus Wirtschaft (v.a. KMU) und Wissenschaft gefördert werde
  • Nicht rückzahlbare Zuschüsse
  • Beihilfefähige Kosten:
    • sozialversicherungspflichtiges Personal
    • Gemeinkosten
    • Instrumente und Ausrüstung
    • Auftragsforschung, Wissen, Patente sowie Beratungskosten
    • Fertigungs- oder Dienstleistungsaufträge an Dritte
    •  sonstige Betriebskosten
  • Einzelprojekte mit bis zu 150.000€ Zuschuss
  • Verbundprojekte zwischen Unternehmen oder Unternehmen und Forschungseinrichtungen mit max. 250.000 € Zuschuss. Eine Erhöhung auf bis zu 400.000 € ist im Einzelfall bei herausragenden Projekten mit besonderer Relevanz für die Standortentwicklung möglich.

Grundlagen für eine Förderung

Unternehmenssitz oder Betriebsstätte im Land Bremen

  • hoher Innovationsgehalt des beantragten Projektes
  • großes technisches und finanzielles Risiko des Vorhabens
  • plausibler Lösungsweg und schlüssige Kostenkalkulatio
  • mittelfristig gute Verwertungsmöglichkeiten und Marktaussichten
  • Sicherung und/oder Schaffung von Arbeitsplätzen am Standort Bremen
  • mit dem Projekt wurde noch nicht begonnen
  • regionalwirtschaftlich relevantes Projekt

Antragsverfahren

Die Senatorin für Wirtschaft, Häfen und Transformation hat die BAB und die BIS mit der Projektträgerschaft beauftragt. Das Antragsverfahren ist zweistufig angelegt:

  • Vorbereitung: Erstgespräch mit der BAB für Antragstellende aus der Stadt Bremen bzw. mit der BIS für Antragstellende aus der Stadt Bremerhaven auf Grundlage einer Ideenskizze (max. 2 Seiten). Bei aussichtsreichen Projektideen werden die Antragstellenden zum Einreichen einer ausführlichen Projektskizze aufgefordert.
  • Stufe 1: Einreichen der Projektskizze bis zum 30.09.2025
  • Stufe 2: Einreichen der vollständigen Antragsunterlagen in Absprache mit BIS/BAB

Rahmenbedingungen des EFRE

Die Umsetzung wird kofinanziert aus Mitteln des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) der Europäischen Union. EFRE-Auflagen sind für Projekte im Rahmen dieser Ausschreibung bindend. Für weitere Informationen nehmen Sie bitte mit den unten genannten Ansprechpersonen Kontakt auf.

Kontaktperson für Bremen

Kontakperson für Bremen 

BAB Bremer Aufbaubank GmbH

Dieter Taddigs / Villads Schultz
Domshof 14/15
28195 Bremen

dieter.taddigs@bab-bremen.de
Tel:  0421 - 9600 347

villads.schultz@bab-bremen.de
Tel:  0421/9600 684

www.bab-bremen.de

Dokumente zum Download

Sonderausschreibung FEI

Ihr Kontakt

Anna Lena Garms | © BIS/Jens Meier

Umweltförderung / Investitionsförderung

Anna Lena Garms