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DIGITALER MITTELSTAND KI

In Zusammenarbeit mit der Senatorin für Wirtschaft, Häfen und Transformation setzen wir das Förderprogramm „Digitaler Mittelstand KI“ um, um Sie und Ihr Unternehmen auf diesem Weg zu unterstützen.

Das Programm richtet sich an KMU, Kleinstunternehmen und Soloselbstständige, die ihre Geschäftsprozesse digitalisieren oder Künstliche Intelligenz, automatisierte Abläufe sowie Cybersicherheit gezielt ausbauen möchten und ermöglicht Antragstellenden einen nicht rückzahlbaren Zuschuss als Projektförderung.

Wer wird gefördert?

  • Kleinst-, kleine und mittlere Unternehmen (KMU) der gewerblichen Wirtschaft und Soloselbstständige im Haupterwerb, mit Sitz oder Betriebsstätte im Land Bremen.
  • Unternehmen, die nicht überwiegend öffentlich gefördert sind, sowie nicht öffentliche Unternehmen.
  • Unternehmen, gegen die kein Insolvenzverfahren eröffnet wurde, oder die, die Voraussetzungen zur Eröffnung eines Insolvenzverfahrens nicht erfüllen.
  • Abweichend davon, sind folgende Unternehmen nicht antragsberechtigt: Angehörige der freien Berufe

Förderfähige Maßnahmen

  • Digitale sowie KI-gestützte Arbeits- und Produktionsprozesse (z.B. KI-basierte Analyse-, Planungs- und Automatisierungssysteme, digitale Plattformen und Produktionssysteme, Systeme zur Prozessautomatisierung)
  • Verbesserung der Informations- und Cybersicherheit (z.B. Einführung und Optimierung von IT-, Daten- und Cyber-Sicherheitskonzepten, Implementierung moderner Authentifizierungs- und Autorisierungssysteme, Maßnahmen zur Erhöhung der Nutzbarkeit („Usability“) und Akzeptanz von Sicherheitslösungen)

Nicht förderfähige Maßnahmen

Zu den nicht zuwendungsfähigen Ausgaben gehören u.a. die folgenden Kosten:

  • Ausgaben für Standard Hard- und Software, für eine gebräuchliche Büroausstattung, Ersatz- oder Ergänzungsbeschaffungen ohne technische Weiterentwicklung
  • Kosten für Erstellung und Optimierung einer Webseite zur ausschließlichen Unternehmens- und Produktdarstellung sowie Kosten für Werbung und gängige Online-Marketing-Maßnahmen
  • Maßnahmen, die vorwiegend der Umsetzung einer gesetzlichen Vorschrift dienen
  • Personalkosten und Eigenleistungen
  • Finanzierungskosten
  • Laufende Betriebskosten

Wie wird gefördert?

  • Die maximale Anteilfinanzierung für bestehende Unternehmen beträgt 40% der zuwendungsfähigen Ausgaben
  • Für Unternehmen, die vor weniger als 12 Monaten gegründet wurden, beträgt die maximale Anteilfinanzierung 5.000,00 Euro
    • hier ist zunächst ist eine obligatorische Erstberatung durch die Digitallotsen des Landes Bremen verpflichtend
  • Mit der Durchführung der Maßnahme darf erst nach Erhalt eines entsprechenden Zuwendungsbescheides begonnen werden.
  • Ab dem im Bescheid genannten Datum sind insgesamt 12 Monate Zeit die Digitalisierungsmaßnahme umzusetzen.
  • Die Auszahlung des Zuschusses erfolgt nach dem Erstattungsprinzip, d.h. die Auszahlung des Geldes erfolgt nach Prüfung der eingereichten Belege und des dazugehörigen Verwendungsnachweises.

Hinweise

  • Die Förderung wird als De-minimis-Beihilfe auf Grundlage und nach Maßgabe der De-minimis-Verordnung (EU) Nr. 2023/2831 bzw. der zum Zeitpunkt der Bewilligung geltenden Nachfolgeregelung gewährt.
  • Die Zuwendung wird unter der Auflage gewährt, dass das Gesetz zum Bremer Mindestlohn zum Zeitpunkt der Antragstellung eingehalten wird.
  • Mit der Umsetzung der Digitalisierungsmaßnahme kann erst nach der Genehmigung begonnen werden.
  • Die Auftragsvergabe soll unter den Gesichtspunkten der wirtschaftlichen und sparsamen Mittelverwendung erfolgen (in der Regel auf Grundlage mehrerer dokumentierter Angebote).
  • Für die Berechnung der Unternehmensgröße gilt die Definition von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) gemäß Empfehlung 2003/361/EG der EU-Kommission vom 6. Mai 2003 (ABl.EU NR. L 124/39 v. 20.5.2003).
  • Ein Anspruch der Antragsteller:in auf Gewährung der Zuwendung besteht nicht.
  • Falschangaben können den Tatbestand des Subventionsbetrugs erfüllen und zu entsprechenden strafrechtlichen Konsequenzen führen.

Antragsstellung

Die Antragstellung ist seit dem 01.04.2026 möglich.

Die Antragsunterlagen müssen schriftlich und unterzeichnet bei der BIS Bremerhavener Gesellschaft für Investitionsförderung und Stadtentwicklung mbH eingereicht werden.

Die Formulare für die Antragsstellung können per Mail unter innovation@bis-bremerhaven.de abgerufen werden und stehen nach dem 15.04.2026 hier im Downloadbereich zur Verfügung.

Anträge werden in der Reihenfolge des Einganges bearbeitet.

Es werden nur vollständige Anträge bearbeitet. Fehlerhafte und nicht korrekte Anträge können nur nachrangig bearbeitet werden.

Dokumente zum Download

FAQ
Richtlinie
Michael Arzenheimer | © BIS/Jens Meier

Innovationsmanager/Digitalisierung

Michael Arzenheimer

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