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BIS besteht Entgeltgleichheits-Prüfung

10.12.2014, Autor: BIS
bremenports und BIS in Berlin ausgezeichnet

Im Jahr 2013 startete die Antidiskriminierungsstelle des Bundes (ADS) das Projekt "Gleicher Lohn - Prüfung der Entgeltgleichheit mit eg-check.de". Damit sollten Unternehmen die Möglichkeit bekommen, mit positivem Beispiel voranzugehen und der Diskriminierung von Frauen bei der Entlohnung entgegenzuwirken. Der Senator für Wirtschaft, Arbeit und Häfen der Freien Hansestadt Bremen unterstützt dieses Vorhaben. Die BIS Bremerhavener Gesellschaft für Investitionsförderung und Stadtentwicklung mbH hat als eines der ersten Unternehmen im Land Bremen diesen eg-check durchführen lassen.

Die Prüfung des Entgelts wurde im November 2014 gemeinsam von den Sachverständigen Dr. Karin Tondorf und Dr. Andrea Jochmann-Döll von der Hans Böckler Stiftung durchgeführt. Hierzu wurde eine betriebliche Projektgruppe gebildet, der der Personalleiter, eine Vertreterin der Verwaltung sowie die Vorsitzende des Betriebsrats bzw. zeitweise ein Betriebsratsmitglied angehörten.

Der Projektgruppe wurden die erforderlichen statistischen Daten zur Verfügung gestellt. Aktuell arbeiten bei der BIS 51 Beschäftigte. Die Frauenquote liegt bei ca. 50%. Stichpunktartig wurden in der Projektgruppe weiblich und männlich besetzte Tätigkeiten aus unterschiedlichen Aufgaben- und Entgeltbereichen für die näheren Analysen ausgewählt. Das Wissen der Projektgruppenmitglieder über die ausgewählten Tätigkeiten wurde ergänzt durch eine schriftliche Befragung der jeweiligen Vorgesetzten.

Im Ergebnis zeigten sich in keinem der vier Paarvergleiche Anhaltspunkte für eine Unterbewertung der weiblich besetzten Stellen. Die Durchführung der Paarvergleiche zur Feststellung der Gleichwertigkeit von Tätigkeiten bei der BIS erbrachte keine Anhaltspunkte für die Unterbewertung der in die Vergleiche einbezogenen weiblich besetzten Stellen.

Die Sachverständigen verwiesen darauf, dass Entgelttransparenz - auch in kleineren Unternehmen - mit vertretbarem Aufwand hergestellt werden kann. Es wurde auch deutlich, dass eine systematische Erörterung der tatsächlichen, vielfältigen Arbeitsanforderungen der betrieblichen Tätigkeiten die Möglichkeit eröffnet, ein valides Bewertungsinstrumentarium zu erarbeiten, das für eine (geschlechter-) gerechte Eingruppierung erforderlich ist.


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