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Neues Förderprogramm Ladeinfrastruktur

13.04.2021, Autor: BMVI
Der Bund fördert den Ausbau der Ladeinfrastruktur für Elektromobilität mit insgesamt 300 Millionen Euro. Kleine und mittlere Unternehmen (KMU), kleine Stadtwerke und kommunale Gebietskörperschaften sowie Unternehmen des Einzelhandels und des Hotel- und Gastgewerbes können bis 80% der Investitionskosten gefördert bekommen.

In einem neuen Förderprogramm des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) können vom 12. April bis 31. Dezember 2021 Anträge zur Förderung des Aufbaus von Ladeinfrastruktur einreichen.


Ziel ist es, den Aufbau von Ladestationen an attraktiven Zielorten des Alltags zu beschleunigen: Supermärkte, Hotels, Restaurants, kommunale Einrichtungen wie etwa Schwimmbäder. Die Förderung hat ein Volumen von 300 Millionen Euro und deckt bis zu 80 Prozent der Investitionskosten. Sie basiert auf der neuen Förderrichtlinie „Ladeinfrastruktur vor Ort“ des BMVI. Die De-minimis-Förderung verläuft nach der zeitlichen Reihenfolge der eingegangenen Anträge („Windhundverfahren“). Die Anträge müssen bei der Bundesanstalt für Verwaltungsdienstleistungen eingereicht werden.


Die Richtlinie erweitert die Fördermechanismen des BMVI für eine bedarfsgerechte flächendeckende und nutzungsfreundliche Ladeinfrastruktur in Deutschland. Begleitet wird die Ausgestaltung der Richtline durch die Nationale Leitstelle Ladeinfrastruktur, die seit Anfang 2020 unter dem Dach der bundeseigenen NOW GmbH den zügigen Aufbau der deutschen Ladeinfrastruktur vorantreibt.


Johannes Pallasch, Sprecher des Leitungsteams der Nationalen Leitstelle Ladeinfrastruktur: „Rasant steigende Zahlen bei den Zulassungen von E-Fahrzeugen machen den beschleunigten Aufbau von Ladesäulen dringend nötig, denn wir wollen, dass Kundinnen und Kunden überall einfach laden können. Das neue Förderprogramm unterstreicht die Bedeutung des kommunalen Umfelds und der KMUs beim Aufbau eines flächendeckenden und nutzungsfreundlichen Gesamtsystems. Kommunale sowie kleine und mittelständische Unternehmen kennen die lokalen Bedarfe und sind wichtig für die Akzeptanz von Elektromobilität vor Ort.“

Die Förderung ist als schnelle Hilfe für KMU gedacht. So erhalten z.B. die durch die Pandemie-Krise besonders betroffenen kleinen und mittelständischen Unternehmen des Einzelhandels und des Hotel- und Gastgewerbes durch das Programm die Möglichkeit, einen Ladepunkt kostengünstig aufzustellen und so ihre Kundenakzeptanz zu steigern. Gerade im ländlichen Raum verfügen diese Einrichtungen zudem über eine signifikante Anzahl an Stellplätzen, was die Errichtung von öffentlich zugänglicher Ladeinfrastruktur besonders attraktiv macht. Auch kommunale Unternehmen, z.B. Ver- und Entsorger, können von der Förderung profitieren und dem Thema Ladeinfrastrukturaufbau mehr Relevanz verleihen.

Die Förderung im Detail:
•    Die Förderung wird als De-minimis-Beihilfe gewährt.
•    Förderfähig sind nur KMU (auch kommunale Unternehmen) nach der EU-Definition, welche den maximalen Fördergesamtbetrag von 200.000 Euro innerhalb des laufenden und der letzten zwei Kalenderjahre nicht übersteigen.
•    Gefördert wird der Kauf von Normalladeinfrastruktur (AC und DC) (11 kW bis 22 kW) mit bis zu 80 % der Gesamtkosten, max. 4.000 Euro pro Ladepunkt (inklusive Anschluss an Niederspannung inkl. Installations- und Aufbaukosten in Höhe von 80 % der Gesamtkosten, max. 10.000 Euro Förderung pro Standort).
•    Gefördert wird der Kauf von Schnellladeinfrastruktur (DC) bis maximal 50 kW bis zu 80 % der Gesamtkosten, max. 16.000 Euro pro Ladepunkt (inklusive Anschluss an Mittelspannung in Höhe von 80 % der Gesamtkosten, max. 100.000 Euro Förderung pro Standort).
•    Eine Förderung der Kombination mit Pufferspeicher ist ebenfalls möglich (maximaler Förderbetrag ist analog zum dazugehörigen Netzanschluss).
•    Bei beschränkter Zugänglichkeit des Ladepunktes erfolgt eine Absenkung der Förderhöhe auf 50 % der Förderung.
•    Die geförderten Ladepunkte müssen vertragsbasiertes Laden, Roaming und Ad-hoc-Laden ermöglichen.
•    Verpflichtende Ökostromabgabe
•    Realisiert werden muss die Ladeinfrastruktur bis zum 31.12.2022.
 
Bewilligungsbehörde sowie Ansprechpartnerin für administrative und förderrechtliche Fragen ist die BAV.

Anträge sind über www.bav.bund.de einzureichen.


Bundesanstalt für Verwaltungsdienstleistungen
ladeinfrastruktur@bav.bund.de
Telefon: 0 49 41/6 02-5 55
www.bav.bund.de

Für technische Fragen steht die Nationale Leitstelle Ladeinfrastruktur bei der Programmgesellschaft NOW GmbH per E-Mail zur Verfügung: ladeinfrastruktur@now-gmbh.de

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